Gerichtsverhandlung:Streit um Urheberrecht

Gerichtsverhandlung: Die Laienbühne hat Ärger vor Gericht wegen der Aufführung von Ludwig Thomas Magdalena.

Die Laienbühne hat Ärger vor Gericht wegen der Aufführung von Ludwig Thomas Magdalena.

(Foto: Marco Einfeldt)

Richter schlägt Einigung zwischen Laienbühne und Filmproduzent vor.

Von Christian Gschwendtner, München/Freising

Vor eineinhalb Jahren ist der Laienbühne Freising der ganz große Coup gelungen. Zur besten Sendezeit schaffte sie es mit einer Inszenierung des Ludwig-Thoma-Volksstücks "Magdalena" ins Bayerische Fernsehen (BR). Für die Vorstandschaft des Theatervereins hat der Ruhm einen faden Beigeschmack. Sie fühlt sich vom Produzenten Rudi Neuwardt übers Ohr gehauen. Dieser habe ohne vorherige Einwilligung des Ensembles die Rechte an der Aufführung für 75 000 Euro an den BR verkauft. Die Laienbühne klagt deshalb auf Schadensersatz und Unterlassung. Bis zur voraussichtlichen Urteilsverkündung am 21. Januar haben die Parteien Zeit, sich zu einigen.

Am Donnerstag war der Fall vor dem Landgericht München I gelandet. Ein fünfstündiges Mediationsverfahren war erfolglos geblieben. Der Streit ist vertrackt, weil es um spitzfindige Fragen des Urheberrechts geht. Produzent Neuwardt gibt an, während der Dreharbeiten mit den Mitwirkenden über seine Pläne gesprochen zu haben. Insbesondere der Vorsitzende der Laienbühne, Adolf Gumberger, sei in Kenntnis gesetzt worden.

Weil Neuwardt in dem Magdalena-Stück beträchtliches Potenzial gesehen habe, sei er das wirtschaftliche Risiko eingegangen und habe die Aufführung professionell mit mehreren Kameras gefilmt. Laienbühne-Chef Gumberger selbst erschien nicht vor Gericht. Er ließ sich von der Stellvertretenden Vorsitzenden Angela Flohr und Vorstandsmitglied Jochen Fischer vertreten. Schnell war klar, dass im Grunde alle Beteiligten ein Interesse an einem Vergleich haben. Die Laienbühne, weil ihr Vorwurf der Urheberrechtsverletzung auf wackligen Beinen steht, Neuwardt, weil er Rechtssicherheit haben will.

Dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters Zigann, das Vertragswerk mit der für den BR-Programmeinkauf zuständigen Firma "Telepool" offenzulegen und so Einblicke über die Tragweite der Rechteabtretung zugeben, erteilten Neuwardts Anwälte eine Absage. Erst müsse eine Einigung her, hieß es. Neuwardt ist bereit, Schadensersatz zu zahlen. Er will dafür sichergestellt haben, dass alle Beteiligten die Rechteübertragung anerkennen. Der Streitwert beträgt 105 000 Euro. Die Laienbühne erkennt an, dass Neuwardt etwa 35 197 Euro an Kosten für Dreharbeiten entstanden. Der Angeklagte gibt an, dass ihm nur etwa 6000 Euro an Reingewinn übrig geblieben sind.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: