Mitten im Hopfenland:Sanfte Räusche

Beim Biertrinken und Joint rauchen hört der Spaß auf

Von Gerhard Wilhelm

Die Hallertau, zu der auch die nördlichen Gemeinden des Landkreises Freising gehören, wirbt gerne mit einem "sanften Tourismus" in der größten Hopfenregion der Welt. "Die Hallertau lebt zu jeder Jahreszeit", heißt es auf der Webseite. Getreu dem Motto hat auch ein 37-Jähriger aus der Hallertau gehandelt. Vor allem das Attribut "sanft" schien es ihm angetan zu haben. Nur mit dem Hopfen konnte er wohl wenig anfangen. Er ist wohl weniger ein Biertrinker. Definitiv gehört er aber der Sorte Raucher an. Statt Hopfen erntete er Cannabis. Als die Polizei sein Haus durchsuchte, wurde im Keller eine Aufzuchtanlage, eine Bewässerungsanlage sowie neun abgeerntete Töpfe gefunden - Gesamtbeute 192 Gramm Marihuana. Ein Klacks gegen die etwa 30 000 Tonnen Hopfen, die in der Hallertau vergangenes Jahr geerntet wurden.

Und damit sind wir beim Thema: Was ist berauschender? Bier oder Joint? Die Frage "Ist kiffen oder zwei Bier schlimmer?", taucht in etlichen Online-Foren auf. Rein rechtlich gesehen ist die Sachlage eindeutig. Wer sich die Hucke vollsäuft, kann das ungestraft, wenn er sich danach nicht gerade ans Steuer setzt oder sonst einen alkoholbedingten Ausraster hat. Zum Beispiel dem Typen gegenüber den Maßkrug auf den Schädel schlägt. Beim Joint ist das anders. Wer im Besitz kleiner Mengen Cannabis ist und erwischt wird, handelt nach dem Betäubungsmittelgesetz illegal. Der Anbau und Besitz oder die Weitergabe von Rauschmitteln ist eine Straftat. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Haft von bis zu fünf Jahren rechnen. Es gibt zwar eine Toleranzgrenze (in Bayern bei sechs Gramm), aber letztlich hängt es vom Richter ab.

Die Grünen wollen nun erreichen, dass der Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis künftig erlaubt ist. Es gebe Studien, wonach Alkohol eine gefährlichere Droge für Erwachsene sei als Cannabis. Mal schauen, ob sie durchkommen. Für den 37-Jährigen kommt das aber definitiv zu spät. Eine Alternative wäre, Bier oder Alkohol generell unter das Betäubungsmittelgesetz zu stellen - Toleranzgrenze: ein kleines Bier am Tag?

Beim Thema Bier kennt der Bayer aber keinen Spaß, sanft hin oder her. Bier ist ein Grundrecht, ein Lebensmittel, das Manna des einfachen Bürgers. Wegen einer Preiserhöhung am 1. Mai 1844 von fünf auf sechseinhalb Kreuzer für die Mass Bier kam es damals vier Tage lang zu wüsten Krawallen und Schlägereien, bei der sich selbst das Militär nicht durchsetzen konnte - die Soldaten solidarisierten sich sogar mit den Biertrinkern. "Hopfen und Malz, Gott erhalt's!" kann man da nur sagen.

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