Mann durfte Getränkebon nicht einlösen:Streit um Hausverbot eskaliert

Alkoholisierter Flaschensammler bedroht stellvertretende Marktleiterin am Flughafen und muss dafür ins Gefängnis

Von Gerhard Wilhelm, Erding/Flughafen

Am Schluss der Verhandlung hatten sogar der Staatsanwalt und Richterin Sabine Schmaunz ein wenig Verständnis für den 38-jährigen Angeklagten, denn Auslöser für die Anklage wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung war letztlich ein Bon für zurückgegebene Pfandflaschen. Den hatte der Mann in einem Supermarkt am Flughafen weder einlösen noch dafür einen Wein kaufen dürfen, da er dort Hausverbot hatte. Deshalb beschimpfte er die stellvertretende Marktleiterin wüst. "Ich bring Dich um", soll er zu ihr gesagt haben. Das Urteil lautete auf fünf Monate Haft, da der 38-Jährige in den vergangenen zwei Jahren eine Serie von Hausfriedensbrüchen begangen hatte.

"Ich kann es in gewissen Maßen verstehen, dass Sie sauer waren, wenn man Ihnen ihre einzige Einnahmequelle wegnimmt", sagte der Staatsanwalt. Vor Gericht gab er an, dass er vom Flaschensammeln lebe. Der 38-Jährige ist im Einkaufsmarkt kein Unbekannter. Die stellvertretende Leiterin schilderte ihn als "nicht vertrauenswürdigen Kunden", der öfters "ausgeflippt" sei. Einen Diebstahl habe man ihm nie nachweisen können, aber ihm immer wieder mündlich Hausverbot erteilt. Diesmal sei die Sache eskaliert. Nachdem sie ihm gesagt habe, dass er im Markt nicht erwünscht sei und deshalb keinen Wein kaufen könne, sei er aggressiv geworden und habe sie beschimpft und mit dem Tode bedroht. Dass er kein Geld für seinen Bon bekam, sondern nur die Pfandflaschen zurück, habe ihn noch mehr erbost, er habe ihr den Bon vor die Füße und einmal ins Gesicht geworfen.

Obwohl der Angeklagte sie in einem Mischmasch aus Spanisch, Italienisch und Rumänisch beschimpfte, verstand es die Zeugin, "da ich selber gebürtige Rumänin bin". Als sie gemerkt habe, dass er ebenfalls Rumäne ist, erklärte sie ihm auf Rumänisch, dass er Hausverbot habe. Die Drohungen des Mannes habe sie ernst genommen, so aggressiv wie er gewesen sei. Herbeigerufene Polizisten nahmen ihn mit auf die Wache, wo er sich weigerte, einen Alkoholtest zu machen und das Vernehmungsprotokoll zu unterschreiben. Nachdem man ihm noch einmal sagte, dass er Hausverbot habe, kam er frei.

Der Angeklagte räumte den Vorfall ein, aber an alles konnte er sich nicht mehr erinnern. Er gab an, bereits zwei Flaschen Wein und zwei bis drei Bier getrunken zu haben. Ein Alkoholproblem habe er aber seiner Meinung nach nicht. Er habe damals nicht eingesehen, warum er für den Bon keinen Wein bekommen sollte. So recht konnte er sich nicht mehr daran erinnern, dass er von der Wache sofort wieder zum Markt geeilt und dort die stellvertretende Leiterin verfolgt haben soll. Die flüchtete vor ihm. Die Verfolgung endete in einem Treppenhaus, dessen Türen nur per Chipkarte zu öffnen sind.

Staatsanwalt und Richterin Schmaunz waren sich einig, dass der Angeklagte chronisch den Hausfrieden breche, aber deshalb kein "Krimineller" sei. Er sei auf Flaschensammeln als Einnahmequelle angewiesen. Verteidiger Martin Paringer wies darauf hin, dass man am Airport schnell ein Hausverbot erhalte, da die FMG keine Flaschensammler dulde. "Abfall ist Eigentum der Betreibergesellschaft" heiße es. Für Flaschensammler sei der Flughafen aber ein gutes Revier, da viele Passagiere ihre Flaschen einfach wegwerfen. Der alkoholisierte Angeklagte habe sich "um seinen Lohn" gebracht gefühlt. Drei statt fünf Monate Freiheitsstrafe seien angebrachter.

Richterin Sabine Schmaunz sah aber die Notwendigkeit, ein deutliches Zeichen zu setzen. Ohne Job habe er bei seinem Leben keine gute Sozialprognose. Dass es doch fünf Monate wurden, lag vielleicht auch daran, dass der Angeklagte einen Ratschlag seines Verteidigers in den Wind schlug. Statt sich bei der Marktleiterin zu entschuldigen, sagte er im Gegensatz zu seinem Verteidiger, er habe nichts mehr zu sagen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: