Mädchen gestreichelt:Sexueller Missbrauch während der Nachhilfe

36-Jähriger wird zu 14 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Nur sein Geständnis rettet ihn vor einer Haftstrafe

Von Peter Becker, Freising

Das Jugendschöffengericht am Freisinger Amtsgericht hat an diesem Dienstag einen 36-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt. In drei verschiedenen Fällen hatte er das minderjährige Mädchen ober- und unterhalb dessen Kleidung gestreichelt. Die Verhandlung lief weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Diese war nur zur Verlesung der Anklage und des Urteils zugelassen. Der Verteidiger des Angeklagten, Christos Perperidis, hatte zum Schutz von dessen Intimsphäre einen entsprechenden Antrag gestellt.

Laut Anklageschrift hatte der Beschuldigte dem Mädchen Nachhilfeunterricht gegeben. Zweimal war es dabei zu Übergriffen gekommen. Unter dem Vorsatz, mit der Minderjährigen Geschlechtsverkehr zu haben, bestellte er das Kind ein weiteres Mal mit dem Vorwand zu sich, er habe ein Mobiltelefon für sie gekauft. Das Mädchen erschien aber in Begleitung seines Bruders vor der Wohnungstür des Angeklagten. Er ließ es zu sich ein, schlug aber ihrem Begleiter die Tür vor der Nase zu. Dann begann er das Mädchen zu streicheln. Als dieses sich wehrte, ließ er zunächst von ihm ab, unternahm aber einen neuen Versuch. Das Kind begann zu weinen. Das hörte der Bruder, der immer noch vor der Wohnungstür wartete. Er klingelte beim Nachhilfelehrer seiner Schwester und der ließ von seinem Vorhaben ab. Zu Hause mussten die Kinder offenbar von dem Vorfall berichtet haben und die Eltern schalteten die Justiz ein.

Jugendrichter Boris Schätz sprach während der Urteilsverkündung von "verwerflichen Taten, welche den Moralvorstellungen des größten Teils der Bevölkerung widersprechen". Was den Beschuldigten vor dem Gefängnis rettete, war sein "überschießendes Geständnis". So hätte er gar nicht zugeben müssen, sagte Schätz, das Kind gestreichelt zu haben. Die Berührungen wären schwer zu beweisen gewesen.

Für den Angeklagten sprach auch, dass er bis zum Zeitraum der Vorfälle ein unbescholtenes Leben geführt hatte. Unmittelbar nach der letzten Tat hatte sich der Beschuldigte selbst in therapeutische Behandlung gegeben, einen Monat davon freiwillig stationär. Darauf begründet Jugendrichter Schätz die Hoffnung, dass der 36-Jährige fortan ein straffreies Leben führt. "Er hat die Tat nicht bagatellisiert", hob er in seiner Urteilsverkündung hervor. Der Angeklagte habe sich selbst eingestanden, dass es bei ihm "diese Neigungen gibt". Er habe darauf einen Ekel vor sich selbst empfunden. Das sei ein guter Ansatz, betonte der Jugendrichter.

Der Angeklagte hatte auf eigenes Betreiben einen finanziellen Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt. Die Eltern des Mädchens haben diesen bislang abgelehnt. Sie seien dazu noch nicht im Stande, sagte Schätz. Wobei es natürlich fraglich sei, ob mit Geld der angerichtete Schaden wieder auszugleichen sei. Aus juristischer Sicht, erläuterte der Jugendrichter, habe der 36-Jährige aber alle Anstrengungen unternommen, sein Unrecht wieder gutzumachen - so weit dies möglich sei. Und das müsse man ihm ebenfalls positiv anrechnen. Als Konsequenz daraus, dass die Familie den Täter-Opfer-Ausgleich nicht akzeptiert, hat er den Kontakt abgebrochen.

Jugendrichter Schätz erwähnte in seinem Urteil durchaus, dass die Gefahr eines Rückfalls beim Angeklagten besteht. "In anderen Ländern würden Sie dafür lebenslänglich weggesperrt", hielt er dem 36-Jährigen vor Augen. Die deutsche Rechtsprechung gewährt aber eine zweite Chance. Die müsse er nutzen. Der 36-Jährige bekommt zumindest für ein Jahr einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Seine Therapie muss er fortsetzen. Für den Fall, dass der 36-jährige ohne Rücksprache seinen Wohnsitz wechselt, drohte ihm Schätz an, sofort einen Haftbefehl ausstellen zu lassen.

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