Komplizierter Fall:Nachbarstreit um Doppelhaus

Dietersheim

Stillstand oder Veränderung? Die enge Nachbarschaft in einem Doppelhaus kann zu erheblichen Interessenskollisionen führen.

(Foto: Lukas Barth)

Wer ist im Recht? Der Eigentümer der einen Hälfte möchte diese abreißen und größer bauen, der andere nicht. Beide Parteien wurden nun ins Echinger Rathaus eingeladen.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Einerseits soll neuer Wohnraum geschaffen werden, und zwar am besten innerorts, andererseits will man bestehende Strukturen auch bewahren - vor diesem Dilemma stehen Kommunen häufig, wenn sie, wie stets verlangt, in bestehenden Siedlungsgebieten nachverdichten. Der jüngste und zugleich besonders komplizierte Fall in Eching ist die Engelhofstraße im Ortsteil Dietersheim. Dort soll bei einem 50 Jahre alten Doppelhaus die eine Hälfte ausgebaut, die andere aber erhalten werden, das Rathaus sieht sich in einem heiklen Spagat.

Der Besitzer der südlichen Haushälfte möchte dieses abreißen und durch eine Wohnanlage für drei Parteien ersetzen. Schon 2014 lag ein erster Entwurf vor, bei dem die Raumentwicklung hauptsächlich in die Höhe ging. Der Echinger Bauausschuss hatte sich damals kategorisch darauf zurückgezogen, dass bei einem Doppelhaus beide Parteien hinter einer Veränderung stehen müssten. Der Eigentümer der nördlichen Haushälfte lehnt den Umbau jedoch ab. So entschied das Gremium seinerzeit, dass "eine gemeinsame Dachform und Höhenentwicklung für das Gebäude erforderlich ist" und lehnte die Pläne ab.

Der Bauleitplan wird nicht als letztgültige Weisheit akzeptiert

Jetzt liegen überarbeitete Skizzen auf dem Tisch, mit denen diese Forderung bis auf Nuancen erfüllt ist - dafür muss das geplante Haus nun aber nach Süden und Westen wachsen. Das ist für den Nachbarn noch problematischer, denn mit dem westlichen Anbau erhielte er eine Wand vor die Sonnenseite seiner Terrasse. Der Bauleitplan, der das Areal südlich der Echinger Straße reglementiert, wird vom Ausschuss dabei nicht als letztgültige Weisheit akzeptiert, hat er doch fast 30 Jahre auf dem Buckel, in denen sich die Rahmenbedingungen drastisch verändert haben. Und auch sonst hat der Leitplan das Manko, dass er erst nach dem Doppelhaus konzipiert wurde, also die jetzt strittige Situation bereits als Bestand eingeplant ist.

Tenor im Ausschuss war nun, die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durchaus ermöglichen zu wollen und dafür auch die Abweichungen vom 1988-er Leitplan zu schlucken - andererseits aber den nördlichen Nachbarn möglichst wenig zu beeinträchtigen.

Nach den neuen Plänen liegt das Nachbargrundstück im Schatten

Gemeinderätin Sylvia Jung (Bürger für Eching) rügte das Gremium, sich die Malaise zu großen Teilen selbst eingebrockt zu haben, indem man bei der ersten Planung die Synchronisation der Nachbarhälften sakrosankt gesetzt habe. Die damalige Variante mit Wachstum in die Höhe wäre deutlich vertretbarer gewesen als jetzt die Konsequenz der Beschattung des Nachbarn, urteilte sie.

Georg Bartl (CSU) hielt dagegen, dass die Sondersituation eines Doppelhauses einen Eigentümer eben auch anders binde, als in freier Lage. Einmütig hat das Gremium schließlich eine Entscheidung hinausgeschoben. Zunächst soll das Gemeindebauamt beide Eigentümer an einen Tisch holen und nach gemeinsamen Ansätzen suchen.

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