Kommentar:Gute Arbeit, zufriedene Gäste

Wer anständig bezahlt wird, arbeitet auch anständig - davon wiederum profitiert die Kundschaft

Von Birgit Goormann-Prugger

Wer einen anständigen Lohn bekommt, der arbeitet auch anständig", sagt Martina Killermann, Wirtin im Gasthof Lerner in Freising. Diese Einstellung ist lobenswert, denn nicht überall in der Gastronomie wird so an die Mitarbeiter gedacht. Es ist bekannt, dass die Arbeitszeiten in dieser Branche lang sind, abends wird es oft spät, der Job ist stressig und der Lohn nicht immer üppig. Darum kann das Mindestlohngesetz, das verbunden ist mit der genauen Dokumentation der Arbeitszeiten, wohl durchaus einen Missstand für die Beschäftigten in der Gastronomie beheben, auch wenn die Wirte nun klagen mögen, dass sich für sie auch die Kosten erhöhen. Aber das Arbeitszeitgesetz ist schließlich auch als Arbeitsschutzgesetz gedacht.

Man kann jedoch schon verstehen, wenn die Gastronomen angesichts der strengen Dokumentationspflicht, vor allem was die Arbeitszeiten betrifft, mittlerweile aufstöhnen. Was soll denn ein Gastwirt tun, wenn seine Fünf-Stunden-Kraft nach zwei Stunden ihre gesetzlich vorgeschriebene Pause einlegen muss, aber gerade Hochbetrieb im Lokal ist? Das ist dann doch etwas praxisfern und hier sollte der Wirt als Arbeitgeber flexibel reagieren können. Das bedeutet ja nicht, dass die Pause ganz gestrichen werden muss.

Grundsätzlich sollte den Gastronomen jedoch an überprüfbaren Qualitätsstandards gelegen sein. Der Gast weiß es zu schätzen, wenn er sicher sein kann, dass Hygienevorschriften streng eingehalten werden. Und eine freundliche Bedienung, die mit ihrer Arbeit zufrieden ist, weil die Bedingungen stimmen und weil sie angemessen bezahlt wird, ist dem Gast ebenfalls wichtig. Wenn es dann auch noch geschmeckt hat, kommt man bestimmt auch gerne wieder einmal vorbei.

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