Körperverletzung und Morddrohung:Mann soll schwangere Ehefrau verprügelt haben

Angeklagter muss sich wegen eines Kopfstoßes, Schlägen und Tritten vor dem Freisinger Amtsgericht verantworten

Von Alexander Kappen, Freising

Erst war es nur ein verbaler Streit. Doch dann, das wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, soll der Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis seine damalige Ehefrau verprügelt und auch versucht haben, sie in den Bauch zu treten, die Frau war zu diesem Zeitpunkt in der 16. Woche schwanger. Deshalb sollte sich der Mann am Dienstag wegen versuchten Schwangerschaftsabbruchs, Körperverletzung und Bedrohung vor dem Freisinger Amtsgericht verantworten. Da das Opfer jedoch nicht zum Prozess erschienen war, setzte Richter Manfred Kastlmeier die Verhandlung aus und legte den 20. Juni als neuen Termin fest.

Wie es in der Anklageschrift heißt, war es zwischen dem heute 38-jährigen Beschuldigten und seiner inzwischen von ihm geschiedenen Frau am 21. März 2015 in der gemeinsamen Wohnung zu einer Auseinandersetzung gekommen. Zunächst wurde diese mit Worten geführt. Im Laufe des Streits soll der Angeklagte dann jedoch handgreiflich geworden sein.

Der Angeklagte, so legt es ihm der Staatsanwalt zur Last, soll dabei seiner Frau einen Kopfstoß ins Gesicht verpasst haben. Anschließend habe er sie mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihr mehrere Schläge mit der Faust auf den Kopf verpasst. Danach soll der Beschuldigte versucht haben, seiner damaligen Frau mit dem Fuß in den Bauch zu treten. Das Opfer konnte das nur verhindern, indem es sich wegdrehte. Der Angeklagte habe seiner Frau gedroht, er werde sie und das Kind umbringen, weil es eh nicht von ihm sei, sagte der Staatsanwalt.

Wie es in der Anklage heißt, versuchte das Opfer anschließend davonzulaufen. Die Frau rannte die Treppe hinunter. Der Angeklagte verfolgte sie. Als sie fast unten angekommen war, soll ihr Mann sie die letzten drei Stufen hinunter gestoßen haben, sodass sie nach vorne kippte. Die Frau fiel zu Boden und verletzte sich dabei. Der Angeklagte, so warf ihm der Staatsanwalt vor, habe in Kauf genommen, dass "die ungeborene Frucht im Mutterleib abstirbt", was offenkundig glücklicherweise nicht geschehen ist. Deshalb lautete die Anklage auf versuchten Schwangerschaftsabbruch.

Zur Verhandlung erschien das Opfer am Dienstag nicht als Zeugin. Sie habe die Ladung so verstanden, dass es ausreiche, wenn ihre Anwältin als Nebenklagevertreterin anwesend sei, ließ sie den Richter in einem Telefonat wissen. Der Verteidiger beantragte, der Frau die Kosten für die Neuansetzung der Verhandlung aufzuerlegen, falls sie nicht belegen könne, dass die Vorladung missverständlich war. Der Staatsanwalt hielt 200 Euro Ordnungsgeld für angemessen.

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