Klagen zurückgezogen:Weniger Wettbüros

Verbote des Landratsamts zeigen in Neufahrn Wirkung

Von Birgit Grundner, Neufahrn

Die Zahl der Wettbüros in Neufahrn scheint deutlich zu schrumpfen. Nachdem in Bahnhofsnähe eines der zuletzt vier Büros bereits geschlossen wurde, werden zwei weitere am Marktplatz und an der Echinger Straße nach Erkenntnissen des Freisinger Landratsamtes "zumindest tagsüber nicht mehr betrieben". Wie es abends aussieht, werde noch überprüft. Denn eigentlich gelten auch für diese beiden Wettbüros inzwischen die Nutzungsuntersagungen, die das Landratsamt ausgesprochen hat.

Die beiden Betreiber hatten dagegen zunächst beim Verwaltungsgericht München geklagt, dann aber die Klagen kurzfristig zurückgezogen. Das bedeutet, "dass die Nutzungsuntersagungen bestandskräftig geworden sind und damit vollstreckt werden können", erläutert Landratsamt-Sprecherin Eva Dörpinghaus. Werden die Wettbüros nicht aufgegeben, könnten zunächst Zwangsgelder erhoben werden. Sollte das nichts helfen, wären laut Dörpinghaus "weitere Zwangsmittel" wie eine Versiegelung des Ladens möglich.

Etwas anders liegt der Fall bei einem weiteren Wettbüro an der Echinger Straße. Das Verwaltungsgericht hat zwar die Klage des Betreibers gegen die verweigerte Nutzungsänderung für einen ehemaligen Lebensmittelmarkt abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, und das Landratsamt rechnet mit einem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung. Die Nutzungsuntersagung wird derzeit jedenfalls noch nicht vollzogen.

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung hatte sich bereits gezeigt, dass sich wohl ein neuer Bebauungsplan bewährt, mit dem die Gemeinde Vergnügungsstätten wie Spielhallen und eben auch Wettbüros entlang der Echinger Straße, der Grünecker Straße, auf dem Marktplatz sowie entlang der Bahnhofstraße und teilweise auch entlang der Dietersheimer Straße untersagen will. In allen Fällen handelt es sich um Mischgebiete, in Wohngebieten sind solche Vergnügungsstätten ohnehin nicht erlaubt.

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