Kein Grund zur Sorge:Lebensmittelsicherheit gewährleistet

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Nach dem Bayern-Ei-Skandal verweist das Landratsamt auf die hohe Kontrolldichte bei den erzeugenden Betrieben und verkaufenden Unternehmen. Konkrete Zahlen zur Häufigkeit werden aber nicht genannt

Von Alexandra Vettori, Freising

Unzureichende Lebensmittel-Kontrollen hat der Bayerische Oberste Rechnungshof in einem Gutachten festgestellt, das er nach dem Bayern-Ei-Skandal in den vergangenen Monaten erstellt hat. Vor allem die Landratsämter, die für einen Teil der staatlichen Kontrollen zuständig sind, kamen in der Studie schlecht weg: Zu wenig Kontrollen, zu wenig Personal, zu wenig stringente Verwaltung, lautete das Urteil. Im Landratsamt Freising verweist man auf höhere Kontrollraten, als im Gutachten genannt wurden. Das durch den Rechnungshof gezeichnete Bild "der langfristigen, strukturellen Rückstände" könne "für den Landkreis Freising nicht nachgezeichnet werden", sagt Landratsamtssprecherin Eva Dörpinghaus.

Der Rechnungshof kritisiert in seiner Studie, dass zu wenige Kontrollen stattfinden, in der Schweinemast zum Beispiel nicht einmal die Hälfte der vorgeschriebenen Stichproben. Im Landkreis Freising sieht das laut Amtssprecherin anders aus. Danach seien im Vorjahr 93 Prozent der nach der Schweinehaltungshygieneverordnung vorgeschriebenen Kontrollen erledigt worden. Insgesamt gibt es im Landratsamt Freising vier Lebensmittelüberwachungsbeamte, eine Amtstierärztin sowie acht amtliche Tierärzte. Außerdem sind drei Verwaltungskräfte für den unmittelbaren rechtlichen Vollzug zuständig. Alles in allem sind sie für die Kontrolle von 5300 Betrieben im Landkreis zuständig, darunter 1700 Lebensmittelunternehmer.

Weiter kritisiert der Rechnungshof, dass es nur an 17 Prozent der bayerischen Landratsämter eine einheitliche Organisationsstruktur gibt. Das führe dazu, dass Aufgaben, Pflichten und Vollzugshinweise oft mangelhaft aufeinander abgestimmt seien, so die Gutachter. So herrsche oft erst spät Klarheit, wann bei Verstößen die Öffentlichkeit informiert werden müsse. Auch im Freisinger Landratsamt sind zwei Abteilungen mit der Lebensmittelüberwachung beschäftigt: Das Veterinäramt mit den Amtstierärzten und "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" mit den Lebensmittelüberwachern, amtlichen Tierärzten und dem Vollzug. Erst 2012 war das Freisinger Landratsamt in die Kritik geraten, weil es erst nach zweieinhalb Jahren die Öffentlichkeit über die massiven Hygienemängeln bei der Großbäckerei Müller informiert und die Produktion gestoppt hatte.

Grundsätzlich gelte das Prinzip: Kontrolle vom Feld bis zum Verbraucher. Alle Betriebe, die dem Lebensmittel-, Tierschutz- und dem Tiergesundheitsrecht unterliegen, müssten mit Routine- oder Anlass-Kontrollen rechnen. Das gelte für die Erzeugung von Lebensmitteln genau so, wie für deren Verarbeitung und Vertrieb, also von der Imbissbude über den Kuhstall bis zur industriellen Produktion. Eine konkrete Zahl zur Häufigkeit der Kontrollen nennt Amtssprecherin Dörpinghaus nicht, betont aber: "Den Kontrollen liegt eine Risikoeinschätzung zugrunde." Zusätzlich würden im Jahr außerdem etwa 500 Proben nach einem risikoorientierten für ganz Bayern erstellten Probenplan entnommen.

Zum Vorschlag des Obersten Rechnungshofs (ORH), die Lebensmittelüberwachung von den Landratsämter abzuziehen und an die beiden Bezirksregierungen anzugliedern, hält sich das Landratsamt bedeckt: "Die Entscheidung über die Organisation der Lebensmittelüberwachung ist der bayerischen Staatsregierung vorbehalten. Das ORH-Gutachten benennt inklusive Varianten neun Organisationsmodelle, die je nach Blickwinkel mit ,Für und Wider' diskutiert werden können", so Dörpinghaus. Aufschluss könnte der Masterplan zur Reform in der Lebensmittelüberwachung bringen, den Umweltministerin Scharf jetzt entwickeln lassen möchte.

© SZ vom 29.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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