In den Kindertagesstätten:Geschwister haben Vorrang

Hallbergmoos ändert Kriterien für die Platzvergabe

Bei den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Hallbergmoos gibt es zwei Änderungen. Zum einen darf jeder vom Betreuungsjahr 2016/2017 an die Anmeldungen und Platzvergabe selber durchführen. Zum anderen wird die Geschwisterkindregelung eingeführt, wonach Kinder, deren Geschwister bereits in der Einrichtung sind, bei ansonsten gleicher Dringlichkeit gegenüber anderen Kindern Vorrang haben. Bisher konnten Geschwister nicht in den gleichen Kindergarten oder Hort gehen.

Seit der Abgabe der Kindertageseinrichtungen an externe Träger hat in der Gemeinde Hallbergmoos eine gemeinsame Kindergarten- und Krippenanmeldung sowie die Vergabe der Plätze stattgefunden. 2009 wurde dann mit den Trägern vereinbart, dass dies künftig die Arbeiterwohlfahrt (Awo) und das BRK abwechselnd machen. Da sich die Awo aber in den vergangenen Jahren dazu außerstande sah, wie die Rathausverwaltung mitteilt, hatte dies die Sozialreferentin Karla Cole in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung übernommen. Nun lag den Gemeinderäten der Vorschlag vor, künftig Anmeldung und Vergabe dezentral, also in jeder Kindertagesstätte durchzuführen. Die Träger, Awo, BRK und Innere Mission hatten bereits im Vorfeld zugestimmt. Ausgenommen ist davon nur der Vorschulkindergarten "SchuwiDu".

Die bisherige Praxis, dass Geschwister nicht in die selbe Einrichtung gehen dürfen, fußte nach Bürgermeister Harald Reents (CSU) auf eine Aussage des Familienministeriums. Dies sei aber konkretisiert worden. Demnach liege es alleine im Ermessen des Trägers, ob Geschwister gemeinsam betreut werden können.

Nachdem der Gemeinderat einstimmig beiden Punkten zugestimmt hat, gelten von 2016/2017 an folgende Aufnahmekriterien: Die Aufnahme der Kinder erfolgt primär nach der Zahl der vorhandenen Plätze. Sind nicht genügend Plätze vorhanden, werden vordringlich Kinder aufgenommen, die kurz vor der Schulpflicht stehen. Danach kommen Kinder aus Familien, die nach dem Gesetz "Hilfe zur Erziehung" bedürfen. Allerdings nicht mehr als ein Kind pro Gruppe. Kinder, deren Mutter oder Vater allein erziehend und berufstätig oder in einer Ausbildung sind, sowie Kinder, deren beiden Elternteile arbeiten oder in Ausbildung sind, kommen als nächste bei der Bewertung dran. Auch der Umfang und die Arbeits- beziehungsweise Unterrichtszeiten spielen eine Rolle. Die nächste Dringlichkeitsstufe umfasst soziale Härtefälle. Innerhalb der Kriterien werden dann Kinder von Geschwistern, die schon in der Einrichtung sind, bevorzugt.

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