Hohe Geldstrafe:"Reichsbürger" muss zahlen

37-jähriger Angeklagter zweifelt an Existenz der Bundesrepublik

Von Alexander Kappen, Freising

Es gebe eine "zunehmende Zahl an Straftaten aus dem Milieu der Leute, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland anzweifeln", sagte Richter Manfred Kastlmeier. Dem müsse man einen Riegel vorschieben. Und dass der Angeklagte sich klar von solchem Gedankengut distanziere, sehe er nicht. Auch deshalb verurteilte er den 37-jährigen Familienvater aus dem Gemeindegebiet Langenbach, der sich im März der Festnahme durch die Polizei widersetzt hatte und sich dafür am Dienstag am Freisinger Amtsgericht verantworten musste, nicht zu einer Bewährungsstrafe, wie von der Staatsanwältin beantragt. Er entschied sich für eine saftige Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro, die sich aus 210 Tagessätzen zu je 30 Euro zusammensetzt.

Die Verhandlung gegen den Mann, der nach Erkenntnis der Polizei der so genannten Reichsbürger-Szene zuzuordnen ist, lief unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen ab. Zusätzlich zu den obligatorischen Kontrollen am Eingang des Gerichtsgebäudes wurden die Leute direkt vor dem Sitzungssaal ein weiteres Mal gecheckt. Der Angeklagte selbst gab sich in der Verhandlung "selbstverständlich einsichtig", wie er sagte. Er wolle Konflikten mit dem Gesetz künftig aus dem Weg gehen. Angesichts seines bisherigen Verhaltens überzeugte das den Richter aber nicht.

Ausgangspunkt der aktuellen Verhandlung war ein Gerichtsurteil vom Juli 2016. Damals wurde der 37-Jährige zu 2800 Euro wegen Erpressung verurteilt. Er hatte sich gegen eine Zwangsvollstreckung der Verkehrsüberwachung in Höhe von rund 79 Euro gesträubt, vom Gerichtsvollzieher eine Gründungsurkunde der Bundesrepublik gefordert und mit Schadensersatzforderungen in Höhe von mehreren Tausend Euro gedroht. Da der Angeklagte die 2800 Euro nicht zahlte, wurde Haftbefehl erlassen. Diesen wollten sechs Polizisten, zwei in Uniform, vier in Zivil, im März dieses Jahres umsetzen, als sie den Angeklagten mit seinem Auto anhielten. Der 37-Jährige, weigerte sich, den Motor abzustellen und auszusteigen, "weil der Polizist mir nicht seinem Dienstausweis zeigte", so seine Argumentation vor Gericht. Den Haftbefehl habe er angezweifelt, "weil darauf die Unterschrift des Richters fehlte". Die Beamten mussten den 37-Jährigen sozusagen gewaltsam aus seinem Auto ziehen, fesseln und in den Polizeiwagen schieben.

Zu Verhandlung am Dienstag brachten die Polizisten dann gleich den nächsten Haftbefehl mit, weil der Angeklagte abermals Bußgeld in Höhe von rund 122 Euro nicht bezahlt hatte. Diese Schuld beglich der er diesmal aber noch gleich im Gerichtssaal.

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