Hochwasserschutz:Dem Biber geht es an den Kragen

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Die Abens bei Au ist Hochwasserschutzgebiet. Vom Biber errichtete Dämme in dem Flüsschen sind manchem Marktrat ein Dorn im Auge. (Foto: Lukas Barth)

Die Marktgemeinde Au will prüfen lassen, ob das eine oder andere Tier im Abenstal getötet werden kann

Von Peter Becker, Au

Die Biber im Abenstal leben derzeit gefährlich. Dem einen oder anderen Exemplar, das etwa bei Seysdorf oder Piedendorf seinen Damm errichtet hat, könnte es im nächsten halben Jahr an den Kragen gehen. So will es jedenfalls der Auer Marktgemeinderat. Dieser hat am Dienstagabend in seiner Sitzung beschlossen, wenn möglich beim Freisinger Landratsamt "Anträge auf Entnahme" zu stellen. Was im Klartext nichts anderes bedeutet, als dass ein oder mehrere Biber getötet werden sollen. Zumindest, wenn die Tiere den Hochwasserschutz an der Abens unterminieren.

Laut Beschluss will sich Bürgermeister Karl Ecker (FWG) bis zur nächsten Sitzung Ende Oktober beim Landratsamt erkundigen, wie ein Antrag auf Abschuss des Bibers zu erfolgen habe. Den muss offenbar die Marktgemeinde stellen, die für den Unterhalt der Abens zuständig ist. Die Untere Naturschutzbehörde beurteilt diesen und fällt dann die Entscheidung, ob die "Entnahme" des Bibers gerechtfertigt ist. Häufigstes Motiv sei das Abwenden erheblicher landwirtschaftlicher oder anderer wirtschaftlicher Schäden, teilt Eva Dörpinghaus, Pressesprecherin am Landratsamt, dazu mit.

Dieses Kriterium ist den Markträten natürlich bekannt. Und deshalb zweifelte beispielsweise Hans Sailer (FWG) daran, dass das Landratsamt im Falle der Auer Biber eine Abschussgenehmigung gewähren wird. Seiner Erkenntnis nach liegen keine erheblichen Schäden vor, sagte er. Sailer warnte zudem, dass gleich der nächste Biber an den Platz nachrücken werde, wenn einer abgeschossen werde. Barbara Prügl (GOL) kennt die Probleme, die der Biber verursacht, durchaus, forderte aber, man müsse sich mit ihm und der Natur arrangieren. Für Beatrix Sebald (FWG) ist der Abschuss der Tiere keine Lösung, schließlich habe ihm der Mensch den Lebensraum genommen. "Ich fühle mich im Stich gelassen", bekannte sie. Beatrix Sebald forderte stattdessen ein Bibermanagement und eine Aufstockung des Ausgleichsfonds für Landwirte. Bauern werden daraus für Schäden, die der Biber verursacht, entschädigt.

Nach Auffassung von Michael Hagl (GOL) hat der Biber aber im Hochwasserschutzgebiet nichts zu suchen. Gerhard Stock (FWG) ist der Meinung, dass das Abenstal im allgemeinen kein geeigneter Aufenthaltsort für die Nager sei. Heiner Barth (FWG) hält deren Schutz für übertrieben. Und Franz Asbeck (FWG) findet, dass Biber aufgrund ihres zahlreichen Auftretens in Bayern nicht mehr zu den bedrohten Tierarten gezählt werden sollen.

Bürgermeister Ecker will nun das weitere Vorgehen mit dem Landratsamt besprechen. Sollten sich Betroffene über Biberschäden beschweren, müssten sie dies schriftlich tun. Ecker will bei der Unteren Naturschutzbehörde klären lassen, wie viele Tiere im Zweifel getötet werden dürften. Pressesprecherin Eva Dörpinghaus informiert dazu, dass es eine an Zahlen festzumachende Obergrenze für die Entnahme von Bibern nicht gebe. Das Freisinger Landratsamt müsse in jedem Fall darauf achten, dass durch eine Abschussgenehmigung die Population des Bibers nicht verschlechtert werden dürfe. "Wann dies der Fall sein könnte, ist im Einzelfall zu entscheiden."

"Ausrotten wollen wir den Biber ja nicht", bekundete Asbeck in der Sitzung. Es gehe nur darum, die Population auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Ecker bremste den Jagdeifer manches Marktrats. "Ich will mich nicht instrumentalisieren lassen", bekräftigte der Bürgermeister. Er werde keinesfalls seinen Stempel unter jeden Antrag auf Tötung eines Bibers setzten. "Schließlich handelt es sich um ein geschütztes Tier." Nun liegt es an der Unteren Naturschutzbehörde, was mit den Bibern an der Abens geschieht.

© SZ vom 14.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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