Handwerkskammer:Infos zum Bauvertragsrecht

Zum 1. Januar 2018 wurden die Ein- und Ausbaukosten sowie das Mängelhaftungsrecht im Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu geregelt. Von großer Bedeutung für Bau- und Ausbaubetriebe sind auch die neuen Regelungen des Bauvertragsrechts. Die Handwerkskammer informiert hierzu am Montag, 26. Februar, um 17.30 Uhr in der Kreishandwerkerschaft Freising, Clemensänger-Ring 25. Die Teilnahme ist für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer kostenfrei. Anmeldung per E-Mail: angelika.aumaier@hwk-muenchen.de.

© SZ vom 22.02.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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