Gericht auf Seite der Kommune:Streit um Auer Asylbewerberheim

Ein Supermarktbesitzer klagt erfolglos gegen die Veränderungssperre der Marktgemeinde Au. Das Asylbewerberheim darf also nicht gebaut werden.

Peter Becker

- Für den Kläger ist die Veränderungssperre rund um die alte Hopfenhalle an der Mainburger Straße in Au "die verkappte Verhinderung" einer Sammelunterkunft für Asylbewerber. Für die Marktgemeinde ist sie indes ein legitimes Mittel bei der Überlegung, wie sie ihren Ortskern neu gestalten will. Dieser Ansicht ist auch der Präsident des Münchner Verwaltungsgerichts Harald Geiger. Dieser sieht nämlich durchaus gute Gründe, dass in der Ortsmitte von Au ein Mischgebiet entstehen kann. Dies ist das Ziel des Bebauungsplans der Marktgemeinde.

Der Kläger wiederum zieht das in Zweifel und unterstellt dem Rathaus Willkür. Sein Rechtsanwalt und Sohn Jörg Reiner pflichtete ihm bei. Im Ortskern sei seit vielen Jahren nichts geschehen, er liege brach. Seiner Ansicht nach verfolgt die Marktgemeinde mit ihrer Veränderungssperre eine bestimmte Taktik: die Einrichtung einer Sammelunterkunft für Asylbewerber in einem ehemaligen Supermarkt an der Mainburger Straße so lange zu verhindern, "bis der Eigentümer verhungert". "Das ist unser Eindruck", bekräftigte Rechtsanwalt Reiner.

Richter Harald Geiger sieht dies offenbar nicht so. Schließlich gibt es in einem Haus, das neben dem Supermarkt steht, einen Getränkehersteller, Arztpraxen und Wohnungen - ganz wie es der Bebauungsplan der Gemeinde vorsehen würde, der erst detailliert aufgestellt werden muss. Damit ist der Bau der Sammelunterkunft für Asylbewerber offenbar vom Tisch. Eine Begründung des Urteils durch Harald Geiger steht noch aus.

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