Gemeinderat ist verstimmt:Eching verklagt das Landratsamt

Die Kreisbehörde hat überraschend eine Spielothek in der Ortsmitte genehmigt. Die Entscheidung läuft dem Vorhaben der Gemeinde zuwider, in dem von Wohnungen geprägten Gebiet Geschäfte zu etablieren

Von Klaus Bachhuber, Eching

Das Freisinger Landratsamt hat die geplante Spielhalle an der Bahnhofstraße im Echinger Zentrum überraschend genehmigt. Ungeachtet dessen, dass die Rathausverwaltung massive Vorbehalte gegen das Vorhaben hat. Was diese und die Echinger Gemeinderäte aber besonders verstimmt, ist der Umstand, dass der entsprechende Bescheid der Behörde am Montag, also genau einen Tag vor der Sitzung des Echinger Bauausschusses, im Rathaus eingetroffen war. In der Sitzung wollte dieser nach Möglichkeiten suchen, die Spielhalle doch noch abzuwenden. "Das wirkt nicht gerade partnerschaftlich, was hier passiert ist", rügte deshalb Echings Bürgermeister Sebastian Thaler. Einstimmig hat der Ausschuss beschlossen, das Landratsamt zu verklagen.

Die Gemeinde Eching will in dem bisherigen Friseurgeschäft unmittelbar gegenüber vom Alten- und Servicezentrum (ASZ) und dem Grasslhaus keine Spielothek dulden. Es müsse "der Schutz der Wohnnutzung im Vordergrund stehen", heißt es in der Darstellung der Verwaltung. Außerdem sei es seit jeher städtebauliches Ziel, den Ortskern aufzuwerten, was mit einer Spielhalle an zentraler Stelle konterkariert würde. Mit dieser Begründung hatte das Rathaus den Antrag im Dezember einhellig abgewiesen.

Gemeinderat ist verstimmt: Aus dem Frisörladen an der Bahnhofstraße soll eine Spielothek werden. Das Landratsamt hat dies bereits genehmigt. Die Gemeinde Eching will dagegen klagen und vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Aus dem Frisörladen an der Bahnhofstraße soll eine Spielothek werden. Das Landratsamt hat dies bereits genehmigt. Die Gemeinde Eching will dagegen klagen und vor das Verwaltungsgericht ziehen.

(Foto: Marco Einfeldt)

Das Landratsamt legt aber die Rechtslage so aus, dass kein Ermessensspielraum bleibe, sondern die Nutzung genehmigt werden müsse. Auf diese Aufforderung hin hatte der Ausschuss in der Sitzung im Juli erneut mit Ablehnung reagiert und ein klärendes Gespräch im Landratsamt angestrebt. Das habe die Kreisbehörde verweigert, schilderte der Bürgermeister. Stattdessen sei der Genehmigungsbescheid ergangen. Im Landratsamt habe man Fristverletzungen und daher eine Schadensersatzklage des Betreibers gefürchtet, hieß es.

Die Verwaltung hatte vor, einen Bauleitplan zum ausdrücklichen Ausschluss von Vergnügungsstätten über den gesamten Ortskern zu erstellen und auf dessen Basis mit einer sogenannten Veränderungssperre den Antrag für die Spielothek zunächst auf Eis zu legen. Während der Verfahrensdauer der Bauleitplanung wäre der Antrag geblockt gewesen und anschließend auf der Grundlage der Leitplanung bewertet worden. Mit der Genehmigung unmittelbar vor dieser Maßnahme hat das Landratsamt diesen Plan vereitelt. "So schnell ist in meiner Amtszeit vom Landratsamt noch nie etwas genehmigt worden", spottete Thaler.

Die Gesetzeslage

Seit dem Jahr 2012 gibt es für die Eröffnung von Spielotheken schärfere Auflagen. Allerdings gab es bis zum Juli diesen Jahres eine Härteregelung, die für diejenigen Spielhallen zutraf, die bereits vor dem Jahr 2012 zugelassen waren. "Das Thema Spielhallen ist kompliziert", sagt Martin Scholtysik, Pressesprecher beim Innenministerium auf Nachfrage.

Vor Juli 2012 durfte jeder eine Spielothek eröffnen, der im Besitz einer gewerberechtliche Erlaubnis dazu hatte. Nach diesem Stichtag war dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis notwendig. "Ziel war es, das Angebot zu verkleinern", erklärt Scholtysik. Die Gesetzesänderung beinhaltete zum einen, dass zwischen den einzelnen Spielhallen ein Abstand von mindestens 250 Metern bestehen muss. Eine Erteilung von Verbunderlaubnissen, also mehrerer Spielhallen in einem Gebäude, war nicht mehr möglich. Bis zum Juli 2017 hatten Betreiber älterer Spielhallen Zeit, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen. Baurechtlich gesehen darf eine Gemeinde die Erlaubnis eine Spielhalle zu betreiben, nicht verwehren. Aber sie kann dabei städtebauliche Gründe berücksichtigen. beb

Um die Spielhalle noch zu verhindern, wird die Gemeinde deshalb Klage beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des Landratsamtes einlegen. Parallel dazu soll die vorgesehene Bauleitplanung über die gesamte Ortsmitte gelegt werden, um für alle Fälle gewappnet zu sein.

Ganz in trockenen Tüchern ist die neue Spielothek übrigens trotz der Nutzungsgenehmigung aus Freising nicht. Denn diese spezielle Art des Angebots bedarf noch einer Genehmigung zur Ausübung von Glücksspiel und die ist üblicherweise daran geknüpft, dass keine Konkurrenz unmittelbar benachbart ist. Leitlinie dafür sei ein nötiger Mindestabstand von 250 Metern zwischen Spielhallen, hieß es in der Sitzung. In Eching besteht aber an der Heidestraße bereits seit Jahren eine vergleichbare Vergnügungsstätte und für die hat das Echinger Gemeindebauamt nur 190 Meter Abstand gemessen. Der bestehende Laden an der Heidestraße soll beim geplanten Ausschluss der Vergnügungsstätten ohnehin ausdrücklich ausgeklammert werden, da er seit Jahren genehmigt sei, somit Bestandsschutz genieße und "an dieser Stelle bisher keine städtebaulichen Spannungen ausgelöst hat", urteilt das Gemeindebauamt.

An der Bahnhofstraße im Echinger Ortszentrum jedoch würde sich eine Spielhalle aus Sicht der Gemeinde "negativ auf ihre Umgebung auswirken". Die Lage sei von Wohnungen geprägt und daher gelte dort "das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber der wohngenutzten Umgebung". Die Spielhalle unterliefe die Bemühungen, dort einen zentralen Versorgungsbereich zu erhalten und zu entwickeln. Für die Gemeinde sei deshalb nur eine Ablehnung einer solchen Einrichtung an der Bahnhofstraße folgerichtig.

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