Gemeinde erhebt Beiträge:Anlieger sollen zahlen

Ortsstraßen in Helfenbrunn und Schnotting werden ausgebaut

Die Gemeinde plant, die Ortsstraßen in Helfenbrunn sowie in Schnotting zu erschließen und auszubauen. Daher wurde die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde in Anlehnung an Änderungen in der Mustersatzung auf den neuesten Stand gebracht. Allerdings befände man sich mit dieser Satzung inzwischen in einem Raum, der nicht ganz sicher sei, beschrieb Bürgermeister Uwe Gerlsbeck (CSU) die Lage. Er werde in nächster Zeit mit den Betroffenen reden und dann würden Bescheide verschickt. "Ich belaste die Bürger ungern", so Gerlsbeck, aber auf die Kommune kämen für den Straßenausbau rund 1,3 Millionen Euro aus Ausgaben zu, die finanziert werden müssten und die Gemeinde sei verpflichtet, die Satzung anzuwenden. Ihn ärgere der populistische Vorstoß, die Satzung abzuschaffen oder aufzuweichen. "Wir brauchen Planungssicherheit", betonte der Rathauschef.

Rund eine Stunde diskutierten die Räte über die Auswirkungen der Satzung, ihnen ging es vor allem um Gerechtigkeit und darum, Härtefälle abzumildern. Ein Thema dabei war, in welchem Maß Gewerbetreibende an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt werden. Wenn über die Hälfte des Grundstücks gewerblich genutzt würde, dann müssten die Eigentümer einen Zuschlag bezahlen, lautet der Beschluss. Gedanken machten sich die Räte auch über Härtefälle, wenn beispielsweise eine Rentnerin Haus und Grundstück beleihen müsse, um die Rechnung zu bezahlen. Dann gebe es die Möglichkeit, einen Offenbarungseid zu leisten oder für die geforderte Summe werde eine Ratenzahlung vereinbart, heißt es jetzt. Weiterhin besprachen die Räte die Belastung von großen landwirtschaftlichen Grundstücken, die zum Teil im Außenbereich liegen. Natürlich dürften die Kosten für die Straßenerneuerung nicht die Existenz des Betriebs gefährden. Andererseits würden reduzierte Gebühren für Landwirte auf die Anlieger im Innenbereich umgelegt, gab der Bürgermeister zu bedenken. Man einigte sich mehrheitlich darauf, fünf Prozent der landwirtschaftlichen Grundstücksflächen im Außenbereich, die an die Straße angrenzten, für die Kostenverteilung des Straßenausbaus heranzuziehen. Bürgermeister Gerlsbeck wird nun mit jedem Betroffenen die Gebührenermittlung für sein Grundstück und die Finanzierung genau besprechen.

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