Gemeinde bereitet Papier vor:750 Unterschriften für Leinenzwang

Hunde mit Mantel in München, 2017

Beim Gassigehen in einem Wohngebiet sollten Hunde eigentlich immer angeleint werden - Eching will das nun über eine Verordnung regeln.

(Foto: Florian Peljak)

Nach dem Angriff eines Rottweilers auf zwei Kinder soll Eching wieder eine Verordnung für Hundehalter bekommen.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Nach der Attacke eines freilaufenden Hundes auf zwei kleine Kinder wird das Echinger Rathaus wieder eine Hundehaltungsverordnung vorbereiten. Mit einer spontanen Unterschriftenaktion nach dem Unfall haben mehr als 750 Echinger einen Leinenzwang gefordert. Allerdings ist noch nicht garantiert, dass die Gemeinde eine Anordnung mit Leinenzwang für per Rasse als gefährlich definierte Hunde auch erlassen kann. Zusätzlich soll eventuell über die Hundesteuer ein Anreiz geschaffen werden, dass Hundehalter mit ihren Tieren Hundeschulen absolvieren.

Die Gemeindeverwaltung hat in mehreren Stellungnahmen seit dem dramatischen Vorfall darauf hingewiesen, dass auch diese Verordnung kein Allheilmittel darstelle. Abgesehen davon, dass auch eine Leinenpflicht unterlaufen werden kann, seien die Anordnungsmöglichkeiten der Kommune rechtlich auf Hunde über 50 Zentimeter Schulterhöhe beschränkt.

Bis 2016 hatte Eching eine Verordnung

Der Rottweiler, der die beiden spielenden Kleinkinder angefallen hatte, war auch schon durch ein rechtliches Raster gefallen: Mit 18 Monaten Alter wäre bei seiner Rasse laut Landesrecht zu entscheiden gewesen, ob für ihn individuelle Leinenpflicht gelten muss - und zum Tag der Attacke war er 17 Monate. Das Rathaus hatte bereits das Formblatt versendet, mit dem die Halter zur Vorlage entsprechender Gutachten aufgefordert wurden.

Bis 2016 war in Eching eine generelle Hundehaltungsverordnung einschlägig. Allerdings war die nach neuesten Rechtsauslegungen zuletzt rechtlich nicht mehr wasserdicht - und das ist jetzt auch der Haken, ob ein Neuerlass überhaupt möglich ist. Denn wenn eine Gemeinde bestimmten Hunden eine Anleinpflicht auferlegt, muss sie als Kompensation öffentliche Flächen in vertretbarer Ortsnähe ausweisen, auf denen auch diese Hunde frei laufen können. Und da hatte im Gemeinderat noch keiner eine Idee, wo das sein könnte.

Nur deswegen sei die Verordnung schon 2016 nicht mehr verlängert worden, hieß es aus der Gemeindeverwaltung, keineswegs habe es sich damals um ein Versäumnis gehandelt. Michaela Holzer, selbst Hundehalterin, wies im Gemeinderat auch darauf hin, dass "die Verordnung davor 20 Jahre existiert hat, und da haben sich auch sehr viele nicht dran gehalten".

Pro Jahr gibt es ein bis zwei Vorfälle

Seit 2010 führt das Rathaus eine "Beißstatistik". Demnach werden von den rund 450 amtlich registrierten Hunden jährlich ein bis zwei Vorfälle aktenkundig. Über Einzelfallanordnungen hat die Gemeindeverwaltung auch ohne Verordnung jederzeit die Möglichkeit, jeden Hund mit Anleinpflicht oder auch Maulkorb zu sanktionieren, unabhängig von Rasse, Alter oder Schulterhöhe. Einziges Manko: Damit das Amt tätig werden kann, muss eine Meldung vorliegen, sprich: es muss erst was passiert sein.

Bürgermeister Sebastian Thaler versicherte, man habe über diesen Weg "potenziell gefährliche Hunde immer unter Beobachtung". Auf die Unterschriftenpetition hin soll nun gleichwohl versucht werden, die Verordnung rechtssicher wieder zu installieren, entschied der Echinger Gemeinderat einstimmig. Für die SPD regte Anette Martin zudem an, über steuerliche Anreize Hundehalter zu motivieren, eine Hundeschule zu besuchen. Auch das soll nun geprüft werden. Stefanie Malenke schlug als flankierende Maßnahme außerdem vor, die Angebote von Hundeschulen auszuweiten sowie an Schulen und Kindergärten auch Kinder für das Thema zu sensibilisieren.

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