Gebühren bleiben:Satzung beschlossen

Leichenhalle - Friedhof Goldach

Die Gebühren bleiben auch mit der neuen Satzung gleich, Reservierungen wird es aber keine mehr geben.

(Foto: Lucas Barth)

Gemeinde ist jetzt für die Hallbergmooser Friedhöfe zuständig

Es gilt eine neue Friedhofsatzung für die beiden Hallbergmooser Friedhöfe. Nötig geworden ist sie durch die Tatsache, dass nun nicht mehr die katholische Kirchenverwaltung für die Friedhöfe zuständig ist, sondern das Rathaus. Auswirkungen hat diese Tatsache nicht besonders viele, schon gar keine monetären. Trotzdem könnte der, nun ja, Trägerwechsel, für manch einen Hallbergmooser Bürger einen Vorteil bedeuten. SPD-Gemeinderat und Senioren- und Behindertenbeauftragter Konrad Friedrich drückte sich elegant aus und sagte, es werde eine "Erleichterung für gewisse Teile der Bevölkerung geben".

Denn wer die richtigen Beziehungen hatte, konnte sich in der Vergangenheit vorsorglich Plätze auf den Friedhöfen reservieren, auch wenn aktuell gar niemand gestorben war. Es wollte jüngst bei der Gemeinderatssitzung, in der die neue Satzung beschlossen wurde, keiner mehr groß darauf eingehen, nur so viel sagte CSU-Bürgermeister Harald Reents: "Diese Praxis hat sich eh schon aufgehört." Außerdem sparen sich Grabbesitzer in Zukunft die zusätzliche Verwaltungsgebühr, welche die Kirche auf die Friedhofsgebühren aufschlug, und die fünf Jahre im Voraus zu bezahlen war. "In Zukunft", betonte Bürgermeister Harald Reents, "werden die Verwaltungsgebühren nach Leistung abgerechnet, aber nicht im Voraus".

Damit beläuft sich die Nutzungsgebühr für ein Familiengrab auf 28 Euro im Jahr, eine Urnenmauernische kommt auf 28,53, ein Einzelgrab auf 23,33 Euro und ein Urnenerdgrab auf 23,33 Euro. Auch die Preisliste für Bestattungen bleibt, die Erdbestattung eines Erwachsenen kommt danach auf 550 Euro, eine Urnenbeisetzung in Erde auf 169 und in die Wandnische auf 119 Euro. Dazu werden dann noch Trauerfeiern extra berechnet sowie besondere Dienstleistungen und die Nutzung von Kühlvitrinen, Aussegnungs- oder Aufbewahrungsräumen.

Auch die vorgeschriebenen Ruhefristen bleiben auf beiden Friedhöfen wie gehabt. Im alten Friedhof Hallbergmoos sind es für Erwachsene 20 Jahre, im neuen Teil in Goldach nur 15 Jahre, weil dort mehr Kies im Boden ist. Die Ruhezeiten für verstorbene Kinder sind ebenfalls kürzer, die für Ascheurnen betragen zehn Jahre. Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts für 15 Jahre ist möglich. Bei vorzeitigem Verzicht werden die Gebühren anteilsmäßig an die Nutzer rückerstattet. Das Votum für die Satzung fiel einstimmig aus.

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