Kneipe in historischem Gebäude:"Abseits"-Haus ist Baudenkmal

Kneipe in historischem Gebäude: Es ist eine der charmantesten Ecken in Neustift: das alte Gebäude, in dem sich das Abseits befindet. Noch ist unklar, was mit dem Haus geschehen soll.,

Es ist eine der charmantesten Ecken in Neustift: das alte Gebäude, in dem sich das Abseits befindet. Noch ist unklar, was mit dem Haus geschehen soll.,

(Foto: Marco Einfeldt)

Die Stadt Freising sieht sich überrumpelt. Denn das Gebäude am Herrenweg 1 steht bereits auf der Liste der bayerischen Denkmäler, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ob der Status die Zukunft der Kneipe "Abseits" sichert, ist fraglich.

Von Eva Zimmerhof, Freising

"Das kann nicht sein, dass das Abseits-Gebäude auf irgendeiner Denkmalliste steht." Die Pressesprecherin der Stadt, Christl Steinhart, kann es nicht fassen. Und doch ist im Bayerischen Denkmal-Atlas - der als digitale Karte im Internet existiert - ein Gebäude am Herrenweg 1 leuchtend pink eingefärbt, in dem sich derzeit noch die Kneipe Abseits befindet. Die Ausführungen dazu lauten: "Ehemaliger Gerberstadel, später Gasthaus, traufständiger, zweigeschossiger, einseitig abgeschleppter Satteldachbau über großen Tonnengewölben im Erdgeschoss, ab 1857 Krämerei und Einbau von Zimmern im Obergeschoss, seit 1864 Gaststätte."

Es sei "noch gar nichts entschieden", sagt Steinhart. "Das Verfahren, die sogenannte Frist zur Herstellung des Benehmens, läuft noch bis zum 31. August. Solange können Eigentümer und Stadt dazu noch Stellung nehmen." Tatsächlich findet sich im Denkmal-Atlas der kleine, entscheidende Vermerk "Benehmen nicht hergestellt". Der Fall ist noch nicht ganz abgeschlossen, in diesem Punkt hat Steinhart recht. Alles begann mit einem "Antrag auf bauliche Veränderung oder Abriss durch den Eigentümer", berichtet die Pressesprecherin. Daraufhin habe die Stadt dem Denkmalamt Bescheid gegeben. Dieses prüfte das Gebäude und trug es dann im Mai schon einmal in die Denkmalliste ein.

Ein Denkmal bleibt es, egal was die Stadt entscheidet

"Das Landesamt für Denkmalpflege hat die Stadt mit einem Schreiben darüber informiert, dass das Gebäude Denkmaleigenschaft aufweist", sagt die Sprecherin des Amtes, Dorothee Ott. Die Stadt habe noch Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen mitzuteilen - fachliche Hinweise, die sich auf die Denkmaleigenschaft beziehen. Ein Denkmal bleibe es trotzdem.

Laut dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler "vom Menschen geschaffene Dinge aus vergangener Zeit, deren Erhaltung aufgrund ihrer historischen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt." Die Sprecherin erklärt: "Erfüllt ein Gebäude diese Kriterien, ist es Denkmal - ganz unabhängig davon, ob es auch offiziell in die Denkmalliste eingetragen ist."

Baudenkmäler dürfen abgerissen werden

Wie er mit dem Gebäude verfahre, müsse der Besitzer natürlich selbst entscheiden, so Ott. Auch ein Abriss sei möglich. "Der Denkmalschutz ist keine Käseglocke, die über einem Haus liegt. Ein Gebäude kann abgerissen werden, wenn es schwer beschädigt ist", betont Ott. "Sanierung macht nur Sinn, wenn sich noch genug vom historischen Gebäude erhalten lässt." Zum baulichen Zustand lägen dem Landesamt noch keine genauen Angaben vor.

"Baufällig ist das Gebäude nicht", erklärt Stadtbaumeisterin Barbara Schelle. "Eine Sanierung ist natürlich nötig und möglich." Bei der bereits stattgefundenen Begehung sei sie nicht dabei gewesen, sie kenne den Zustand von Berichten und Fotos. Sprecherin Steinhart verweist bezüglich des Gebäudezustands bloß darauf, dass die Stadt in laufenden Verfahren keine Auskünfte gebe.

Der Eigentümer lässt das Gebäude von Statikern und Architekten untersuchen

Der Eigentümer des Gebäudes, Guy Graf von Moy, will sich laut seinem Hausverwalter derzeit nicht äußern. Zu eventuellen Sanierungsplänen erklärt Klaus Keller: "Das sind alles noch ungelegte Eier. Wir lassen gerade die Kosten ermitteln und das Haus von Statikern und Architekten untersuchen." Nur so viel sei sicher, sagt Keller: "Da muss etwas passieren und der Pachtvertrag mit dem Abseits läuft aus."

Für Landschaftsarchitektin Charlotte Reitsam, Mitglied im Stadtheimatpflegeverein, wäre es "das Vernünftigste", das Gebäude zu sanieren und den Pachtvertrag zu verlängern. Das Gebäude sei eines der ältesten des Viertels und Reitsam schwärmt geradezu von der Gegend in Neustift: "Es ist schon ein Renommee, ein solches Haus zu besitzen."

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