Freising:Verhaftung im Gerichtssaal

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Ein 23-Jähriger Freisinger schlägt immer wieder zu und muss dafür zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis

Von Alexander Kappen, Freising

Ein Tag im Februar 2012, etwa fünf Uhr: Ein junger Freisinger, zuvor schon mal wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, gerät vor einer Münchner Diskothek in eine körperliche Auseinandersetzung. Er schlägt einen Widersacher nieder und tritt ihm mit dem Fuß gegen den Kopf. Ein paar Monate später wird er deshalb erneut wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Und was lernt er daraus? Scheinbar nichts. Im August 2014 trägt der heute 23-jährige, selbständige Handwerker, der zu dem Zeitpunkt unter offener Bewährung steht, vor dem Freisinger Nachtcafé mit einem 28-jährigen Allershausener abermals einen handgreiflichen Konflikt aus. Er schlägt ihn mit der Faust nieder, tritt dem am Boden liegenden Verkäufer mit dem Fuß gegen den Kopf. Der 28-Jährige erleidet bei der "lebensgefährlichen Handlung", wie es in der Anklage heißt, einen doppelten Kieferbruch.

In der Schöffensitzung am Freisinger Amtsgericht, wo sich der 23-Jährige jetzt verantworten musste, plädierte der Angeklagte auf Notwehr. Er räumte den Faustschlag ein, bestritt aber die Fußtritte gegen den Kopf des Allershauseners, der als Nebenkläger auftrat. Es gab jedoch Zeugen, die den Fußtritt offenbar sehr genau gesehen hatten und detailliert schildern konnten. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Manfred Kastlmeier verurteilte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der 23-Jährige wurde noch im Gerichtssaal verhaftet.

Auslöser der Schlägerei war offenbar ein Zwist, den der Angeklagte nach dem Kneipenbesuch mit einem 20-jährigen Einzelhandelskaufmann austrug, weil er zuvor dessen Freundin an den Haaren gezogen hatte. Der Allershausener - er ist ein Bekannter des 20-Jährigen - mischte sich ein. Und nun entbrannte ein Streit zwischen ihm und dem Angeklagten, wobei der Allershausener, wie etwa auch ein Mitarbeiter des Nachtcafés als Zeuge aussagte, den etwas aggressiveren Eindruck machte. Der 28-Jährige räumte ein, dass man sich gegenseitig beleidigt habe und dass es zu einer Rangelei gekommen sei - "aber ich habe nicht zugeschlagen". Sein Widersacher dagegen sehr wohl, wie er berichtete. Den Tritt gegen den Kopf habe er "zu 100 Prozent vom Angeklagten" bekommen sagte er.

Das deckte sich mit den Aussagen von anderen Zeugen, die die Tritte ebenfalls gesehen hatten. Dass der 28-Jährige sich selbst mit der Faust ins Gesicht geschlagen und selbst verletzt hat, wie der Angeklagte und ein anderer Zeuge behaupteten, habe er nicht gesehen, sagte der Mitarbeiter der Bar. Vielmehr sah er den Faustschlag des Beschuldigten ins Gesicht seines Kontrahenten - und den Fußtritt, als dieser schon am Boden war. "Den Tritt hat es definitiv nicht gebraucht, um einen Angriff abzuwehren", sagte er und schilderte eindruckvoll die Brutalität der Tat: "Das war wie ein Elfmeter beim Fußball, er hat mit ziemlicher Wucht durchgezogen." Ein paar Monate nach der Tat sei der Angeklagte dann zu ihm ins Lokal gekommen, berichtete der Zeuge weiter: "Er hat gesagt, ich soll mir genau überlegen, welche Aussage ich mache, sonst könnte unser Laden auch aufgemischt werden."

Das Gericht zeigte für das Vorgehen - zumal es sich um einen einschlägig Vorbestraften handelte - keinerlei Verständnis. Es ließ den Angeklagten noch an Ort und Stelle festnehmen und ins Gefängnis bringen.

© SZ vom 10.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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