Freising:Schuldnerhilfe weiter knapp bei Kasse

Landkreis zahlt zwar wie vom Sozialgericht angeordnet einen Zuschuss, verlangt aber Sicherheitsleistung in gleicher Höhe

Peter Becker

Das Sozialgericht München hat zwar zugunsten des Schuldner-Hilfe-Vereins Freising entschieden (wir berichteten), doch dieser hat im Prinzip nichts von diesem Urteil. Laut Vorsitzendem Wolfgang Schwarz hat der Landkreis Freising einen Zuschuss von 26250Euro für die ehrenamtlichen Schuldenberater genehmigt, doch verlangt er gleichzeitig eine Sicherheitsleistung in Höhe dieser Summe. "Wir bekommen unter dem Strich null Euro", bringt es Schwarz auf einen Nenner. "Wir müssen deshalb unser Beratungsangebot zurückfahren."

Zwei Anbieter von Schuldnerberatung gibt es im Landkreis Freising. Zum einen die Caritas, die der Landkreis die vergangenen Jahre über finanziell gefördert hat. Zum anderen den Schuldner-Hilfe-Verein, der ebenfalls gerne in den Genuss eines Zuschusses kommen würde, um eine Vollzeitstelle schaffen zu können. Der wurde ihm vom Landkreis bislang verweigert. Der Verein zog deshalb vor das Sozialgericht, das die Behörde anwies, diesem ebenfalls Geld zu bewilligen und eine Lösung zu finden. "Wir halten uns an den Beschluss", weist Landratsamts-Pressesprecherin Eva Dörpinghaus den Verdacht zurück, die Kreisverwaltung würde sich nicht an den Schiedsspruch halten. Dies komme dadurch zum Ausdruck, dass der bestehende Vertrag mit der Caritas gekündigt sei und die Schuldnerberatung neu ausgeschrieben werde.

Dass der Verein eine Sicherheitsvereinbarung in Höhe des Zuschusses leisten muss, bezeichnet Schwarz als "Farce". "Die Bürger haben nichts davon", sagt er. Die Juristen im Landratsamt verfolgen aber einen anderen Gedanken. Der aktuelle Bescheid sei nur ein vorläufiger, erklärt Eva Dörpinghaus. "Wir sind überzeugt, dass wir die Hauptverhandlung am Sozialgericht gewinnen", sagt die Pressesprecherin. Dem Spruch der Justiz sei damit vorerst Genüge getan. Falls die Hauptverhandlung tatsächlich zugunsten der Behörde ausgeht, will diese natürlich ihr Geld zurückhaben. "Um auf der sicheren Seite zu sein, dass wir das Geld zurückkriegen", sei eben eine Sicherheitsleistung in gleicher Höhe verlangt worden. "Das ist gesetzlich gehbar", bestätigt Eva Dörpinghaus. Das hätten sich die Juristen nicht aus den Fingern gesaugt.

Schwarz ist sich jedoch sicher: "Das halten wir finanziell nicht durch." Denn bis ein Urteil in der Hauptverhandlung gefällt ist, vergeht zu viel Zeit. Die Sozialgerichte seien überlastet, sagt Schwarz. Er glaubt, dass sich das Landratsamt mit seiner Entscheidung ins eigene Fleisch schneidet. Dass im Landkreis Freising genügend Bedarf an Schuldnerberatung bestehe, sei ja im Urteil bestätigt worden, argumentiert er. Schwarz geht von etwa 5600Haushalten aus, die das Angebot in Anspruch nehmen könnten.

Von der öffentlichen Ausschreibung hält der Vorsitzende des Schuldner-Hilfe-Vereins nicht viel. Er fürchtet, dass dadurch nur gewerbliche Berater auf den Plan gerufen würden. Diese böten ihre Dienste ja per Annonce in den Zeitungen an. "Wir machen die Beratung für ein Taschengeld", sagt Schwarz. Die gewerblichen Anbieter machten zwar günstige Angebote, beteiligten aber ihre Klienten finanziell an den Kosten. Denjenigen, die ohnehin nichts hätten, würde auf diese Weise nochmals in die Taschen gegriffen.

Den Einwand weist Eva Dörpinghaus zurück. "Wir wollen die beste Lösung", bekräftigt sie. Deshalb würden in die Ausschreibung Kriterien hineingeschrieben, welche die Bieter zu erfüllen hätten. "Etwa die gute Vernetzung im Landkreis", nennt sie ein Beispiel. Das engt den Kreis der Bewerber ein.

Dem Schuldner-Hilfe-Verein bleibt fürs Erste nichts anderes übrig, als sein Programm herunterzufahren und auf Spenden zu hoffen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass es etwa Amtsrichter Verurteilten zur Auflage machten, Bußgelder an den Verein zu zahlen. Doch die Juristen wüssten offenbar nichts von der Beratungsstelle, mutmaßt Schwarz. Denn bisher hätten sie davon keinen Gebrauch gemacht.

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