Betrügerischer Koch:"Das ist eigentlich eine Frechheit"

"Ich wollte mehr ausgeben, als ich hatte", sagt der 48-jährige Koch vor Gericht. Er hat zwei Frauen um 100 000 Euro geprellt: eine alte Gewohnheit von ihm. Das empört den Richter.

Von Alexander Kappen, Freising

Am Ende muss Richter Manfred Kastlmeier dann doch "noch mal etwas Persönliches" loswerden. Er sieht den Angeklagten an und sagt etwas ungläubig: "Am 5. Dezember 2013 haben Sie einen Termin am Amtsgericht Straubing wegen eines Betrugs. Und was machen Sie am 3. Dezember? Einen Betrug. Das ist eigentlich schon eine Frechheit." Eine, die nicht ganz überraschend daher kam, wenn man in das lange Vorstrafenregister 48-jährigen Angeklagten blickt.

Sie wollte nur ihrer verwitweten Freundin helfen

17 Einträge stehen da - fast alle sind einschlägig. Auch dieses Mal muss sich der Koch aus Feldkirchen am Freisinger Amtsgericht also wegen Betrugs verantworten, weil er seine frühere Lebensgefährtin und die beste Freundin seiner Mutter um insgesamt knapp 100 000 Euro erleichtert hat. Der 48-Jährige gesteht und wird aufgrund eines "Deals" zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt.

Die angeklagten Taten, die der Beschuldigte zwischen Ende 2010 und Ende 2013 beging, erstreckten sich über einen relativ langen Zeitraum und waren "schlimmer als normaler Betrug", weil der Angeklagte "das Vertrauensverhältnis zu zwei Frauen ausgenutzt hat", so der Richter. Die eine der beiden, eine 57-Jährige, war die beste Freundin der Mutter des Angeklagten.

Die Betrogene nahm extra einen 20 000-Euro-Kredit auf

Sie habe eigentlich nur ihre Freundin unterstützen wollen, als deren Mann - der Stiefvater des Angeklagten - gestorben sei, berichtet sie. Der 48-jährige Koch - er saß damals gerade mal wieder wegen Betrugs in Berlin im Gefängnis - habe sie bei einem Hafturlaub Ende 2010 kontaktiert und um finanzielle Hilfe gebeten. Um ihrer Freundin einen Gefallen zu tun, kam sie diesen Bitten nach. So schloss sie einen Handyvertrag für den 48-Jährigen ab, weil er wegen eines Schufa-Eintrags das angeblich nicht selber machen konnte und nahm einen 20 000-Euro-Kredit auf, um ihm das Geld zu leihen, mit dem er seine Mutter unterstützen wollte. Aber er zahlte die Handygebühren nicht, tilgte die Kreditraten nicht und zahlte das Geld auch nicht zurück. Zudem kaufte der Koch der Frau deren gebrauchtes Auto für 3500 Euro ab - bezahlte aber auch dieses nicht. Außerdem lieh die Frau ihm über die Jahre noch diverse Male Geld, überzog dafür ihren Dispokredit und borgte sich Geld bei ihrer Arbeitskollegin. "Davon habe ich bis heute nichts gesehen", sagt sie.

Sie trifft eine gewisse Mitschuld - "so blöd es klingt"

Auch die zweite Geschädigte, eine 47-jährige Verkäuferin, fiel auf den Angeklagten rein. Sie lernte ihn übers Internet kennen und lieben - und wurde dann "gemolken wie eine Kuh", so der Richter. Sie nahm ebenfalls einen Kredit auf und lieh ihrem damaligen Freund 16 000 Euro, um beruflich wieder auf die Beine zu kommen. Auch sie schloss mehrere Handyverträge für ihn ab. Zudem gab sie ihm Geld, um sich einen Wagen zu finanzieren. Bis auf drei, vier Kreditraten, die der Angeklagte anfänglich zahlte, sah auch sie von ihrem Geld nichts mehr.

Insgesamt liege ihr Schaden bei etwa 25 000 Euro, sagt sie dem Richter. Der Angeklagte lebte mit dem ergaunerten Geld schlichtweg über seine Verhältnisse. "Mein Geltungsbedürfnis war einfach groß, ich wollte mehr ausgeben, als ich hatte", erzählt er. Dass die zwei Frauen sich Jahre lang ausnehmen ließen, obwohl der Angeklagte nie etwas zurückbezahlte, führt der Richter auf "Naivität und Leichtgläubigkeit" zurück, wodurch die beiden, "so blöd es klingt, eine gewisse Mitschuld trifft".

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