Rangelei im Fanbus: Ein Anhänger des Fußballvereins Hertha BSC Berlin hat nach einem Polizisten getreten. Jetzt hat ihn das Amtsgericht Freising verurteilt.
Zu den berüchtigten "Hertha-Fröschen" gehört der 23-jährige Berliner bestimmt nicht. Trotzdem geriet er im Dezember des vergangenen Jahres am letzten Bundesligaspieltag der Hinrunde auf der Fahrt zur Allianz-Arena in ein Gerangel mit einem Polizisten. Die Folge: Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung. Richter Boris Schätz sprach deshalb am Freisinger Amtsgericht eine Verwarnung aus.
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Die Polizei Erding ermittelt gegen vier Männer aus dem Landkreis Freising. (© ag.ddp)
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"Mein Mandant ist keiner dieser Fußball-Fans, die brandschatzend durchs Land ziehen", stellte der Verteidiger des Beschuldigten fest. Der junge Mann war mit einem Fanbus zur Allianz-Arena unterwegs. Dort wollte er sich das Spiel des FC Bayern gegen Hertha BSC ansehen. Dazu kam es aber nicht. Die Münchner Polizei hatte von Berliner Kollegen einen Hinweis bekommen, wonach sich an Bord des Busses Feuerwerkskörper befänden. Ein Einsatzwagen setzte sich vor das Fahrzeug der Hertha-Fans und dirigierte es zu einem Parkplatz.
Dort wartete bereits ein Einsatztrupp. Der 23-jährige Berliner und ein Begleiter empfanden das Auftreten der Beamten als aggressiv. "Vorher war es friedlich", sagte der Zeuge. Als die Polizisten den Bus betraten, schlug die Stimmung um. Einige Berliner Anhänger quittierten die Aufforderung des Einsatzleiters, den Bus zwecks einer Personenkontrolle zu verlassen, mit Protesten. "Unter Fußballfans herrscht nun mal keine Stimmung wie unter Pastorentöchtern", sagte der Verteidiger des Angeklagten. Selbiges gelte aber auch für Polizisten.
Der Sitznachbar des Angeklagten regte sich über den Polizeieinsatz gewaltig auf. "Ich wollte ihn beschwichtigen", sagte der Angeklagte. Er habe verhindern wollen, dass dieser ebenso aus dem Bus gezerrt werde wie ein weiterer Fan. Offenbar verwickelte er sich dabei in einen Disput mit einem Polizisten. Der forderte ihn auf, den Bus zu verlassen. Nach der Schilderung des Beamten, die verlesen wurde, stemmte sich der Berliner allerdings tiefer in seinen Sitz und trat mit einem Bein nach ihm. Dass er nicht verletzt wurde, habe er seiner Schutzkleidung zu verdanken. Der Angeklagte bestritt den Tritt und sagte, er sei von dem Polizisten aus dem Bus gezogen worden.
Zur Urteilsfindung wurde auch ein Video herangezogen. Darauf ist eine Rangelei zwischen dem Polizisten und dem Angeklagten zu erkennen. Richter Boris Schätz kam aber ebenso wie Staatsanwalt Markus Nikol zu der Auffassung, dass es sich um "eine Widerstandshandlung im unteren Bereich" gehandelt habe. Zusätzlich zur Verwarnung verhängte er eine Geldstrafe zur Bewährung und eine Geldbuße von 300Euro.
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(SZ vom 08.06.2010/fvk/tob)
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