Flughafen/Erding:Schleuserin verurteilt

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Zollbeamte finden mehrere Seiten aus Pässen bei Gepäckkontrolle

Zwei Landsleute wollte eine 46-jährige Frau aus Sri Lanka, begleitet von ihrer Mutter, von Griechenland über München nach Paris schleusen. Am Amtsgericht Erding ist sie dafür nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro oder 360 Tagen Ersatzhaft verurteilt worden. Anfang des Jahres war die Frau aufgeflogen. Zollbeamte hatten bei der Gepäckkontrolle mehrere Seite aus sri-lankischen Pässen in einem der Koffer gefunden. Dies weckte ihr Misstrauen, deshalb baten sie Spezialisten der Bundespolizei um Unterstützung. Die stellten fest, dass die Seiten mit den Personaldaten professionell aus den Dokumenten entfernt worden waren, wie die Pressestelle der Bundespolizei nun mitteilte.

Die beiden Frauen, die in Griechenland leben, befanden sich, zusammen mit den zwei Männern, bereits im Flieger nach Paris, als die Beamten alle vier kurz vor dem Start vorläufig festnahmen. Auf der Wache bestätigte sich dann, dass die beiden Männer mit gefälschten Pässen unterwegs waren. Sie hatten Schleuser damit beauftragt, sie nach Frankreich zu bringen. Einer berichtete von einem Mann in Griechenland, angeblich ein Albaner, dem er 3500 Euro gezahlt habe, der andere erwähnte einen Tamilen aus Frankreich, der 5300 Euro kassiert habe. Ihre 46-jährige Begleiterin habe außerdem 500 Euro für das Buchen der Tickets verlangt. Die Männer wollten in Frankreich Arbeit suchen.

Die 46-Jährige hatte den Beamten am Flughafen bei der Vernehmung erklärt, dass sie die beiden nach Paris begleiten und übersetzen sollte. Dass sie mit gefälschten Papieren reisten, habe sie geahnt. Ihre Mutter habe mit der Sache nichts zu tun, sie sei als Touristin mitgeflogen, versicherte sie. Wie die Pass-Seiten in den Koffer gelangt waren, konnte sich nach Angaben der Bundespolizei keine der Frauen erklären. Die Männer will die 46-Jährige in einer Kirche kennengelernt haben. Angeblich wollte sie ihnen einen Gefallen tun. Als Dank habe sie von den beiden die Kosten für die zwei Flugtickets erstattet bekommen. Und sie sagte aus, dass sie schon öfters Personen über Deutschland nach Frankreich begleitet habe, die sie in der Kirche kennengelernt habe.

Die zwei Männer aus Sri Lanka zeigte die Bundespolizei wegen Urkundenfälschung, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts an. Da sie in der Vernehmung um Asyl baten, kamen sie in die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in München. Die Frauen mussten sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern einem Strafverfahren stellen. Die Schuld der 46-Jährigen sah der Erdinger Amtsrichter als erwiesen an.

© SZ vom 07.10.2015 / psc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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