Flughafen:Startbahngegner stellen Strafanzeige

Flughafen: Die vom Rechnungshof kritisierten Vergünstigungen für die Lufthansa sollen ein gerichtliches Nachspiel haben.

Die vom Rechnungshof kritisierten Vergünstigungen für die Lufthansa sollen ein gerichtliches Nachspiel haben.

(Foto: Marco Einfeldt)

Vom Obersten Rechnungshof kritisierte Vergünstigungen für die Lufthansa sollen ein gerichtliches Nachspiel haben. Zwei Männer aus Freising haben Strafanzeige wegen Untreue im besonders schweren Fall gestellt.

Von Alexandra Vettori, Freising

Während andernorts heftig über einen neuen Bürgerentscheid zur dritten Startbahn am Flughafen gestritten wird, haben zwei Männer aus Freising Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Landshut gestellt: wegen Untreue im besonders schweren Fall. Ihr Vorwurf richtet sich zwar gegen Unbekannt, doch die Stoßrichtung ist eindeutig. Denn Christian Franck und Ludwig Grüll berufen sich in ihrer Anzeige auf den Bayerischen Obersten Rechnungshof, die höchste Kontrollbehörde im Freistaat, deren Aufgabe es ist, das Finanzgebaren der öffentlichen Hand in Bayern im Auge zu behalten. Als solche hat der Rechnungshof auch die Flughafen München Gesellschaft geprüft - und massive Geldverschwendung zum Schaden des Steuerzahlers fest gestellt.

Vier Jahre lang hat der Rechnungshof die Geschäftsberichte der Jahre 2003 bis 2011 der Flughafen München Gesellschaft (FMG) sowie deren Gesellschaftervertrag unter die Lupe genommen. Dabei stellte man fest, dass die Lufthansa alles in allem Vergünstigungen in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro von der FMG erhalten hat, vor allem durch die exklusive Nutzung des Terminals 2, die noch auf Jahrzehnte hinaus ohne Gegenleistung erfolgt. Veröffentlicht hat der Rechnungshof seinen Prüfbericht aus dem Jahr 2014 bislang nicht - dies verbietet das Aktiengesetz. Dieses Gesetz ist unlängst geändert worden, danach ist die Flughafen München Gesellschaft seit Anfang 2016 ein Unternehmen, dessen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besonders geschützt sind - auch, wenn sie in mehrheitlich staatlicher Hand sind, wie die FMG. Deren Eigentümer sind bekanntlich der Freistaat, die Stadt München und der Bund. Staatsregierung und FMG weisen die Kritik des Rechnungshofs energisch zurück.

Über dessen Prüfungsergebnisse hatte die Süddeutsche Zeitung erstmals Anfang April berichtet. Darauf berufen sich jetzt Franck und Grüll aus Freising in ihrer Anzeige. "Wenn die Politik nichts macht, dann tun wir etwas", sagt Grüll und fügt mit einem Grinsen hinzu: "Wenn der Herr Huber den Seehofer anzeigt und der Seehofer der Frau Merkel mit dem Verfassungsgericht droht, dann können wir das auch, haben wir uns gedacht."

Die beiden Freisinger sind im Startbahnwiderstand keine Unbekannten, Grüll ist Mitglied bei Plane Stupid, Franck ebenso und zusätzlich im Bündnis "Aufgemuckt" aktiv. Was sie tatsächlich zu der Klage bewege, sei die Tatsache, dass die Bürger dem momentanen Gezerre um die dritte Startbahn nur zusehen könnten. Dass die massive Rüge durch den Rechnungshof einfach so in der politischen Landschaft verhalle, könne doch nicht sein, sagt Franck. Von den Parteien im Landtag sind beide enttäuscht, einzig von den Grünen komme im Landtag und im Münchner Stadtrat die Forderung, den Prüfbericht des Rechnungshofs zu veröffentlichen. "Das ist eine Sauerei, der Landtag hätte die Aufgabe, die Nase da reinzustecken", schimpft Franck.

Jetzt hoffen die beiden Freisinger, dass die Staatsanwaltschaft die Klage verfolgt. Ganz aussichtslos sei das nicht, sagt Franck. Sie hätten sich vorher mit Rechtsanwälten beratschlagt, "das ist jetzt nicht so ganz ohne juristischen Hintergrund". Dass sie Anzeige gegen Unbekannt gestellt haben, ist einerseits Selbstschutz, weil sie so nicht wegen Verleumdung belangt werden können. Vor allem aber, betont Grüll, "wissen wir ja nicht, wer dahinter steckt. Ist es die FMG, eine Tochtergesellschaft, ist es der Aufsichtsrat, der Geschäftsführer oder dessen Vorgänger?" Franck hofft, dass mit der Klage das Thema zumindest nicht so schnell von der politischen Bildfläche verschwindet. "So geht es einfach nicht", sagt er, "auch nicht im Sinne des Steuerzahlers".

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