Deutsch-thailändischer Streit:Gepfändete Thai-Boeing: Der Ton wird schärfer

Wem gehört die gepfändete Thai-Boeing am Münchner Airport? Ein Gutachten soll nun die Besitzverhältnisse klären - und damit auch die Frage, ob der Kuckuck zu Recht auf dem Flugzeug klebt. Unterdessen eskaliert der Konflikt zur Staatsaffäre.

Eigentlich sollte alles ganz schnell gehen. Nachdem das Landgericht Landshut die am Münchner Flughafen gepfändete Thai-Boeing gegen eine Sicherheitsleistung von 20 Millionen Euro freigegeben hatte, rechneten die meisten Beobachter damit, dass sich der Streit zwischen dem für die Pfändung verantwortlichen Neu-Ulmer Insolvenzverwalter Werner Schneider und dem thailändischen Staat schnell regeln würde.

Boeing von Thailands Kronprinz gepfändet

Zwei thailändische Flugzeuge stehen derzeit am Münchner Flughafen. An einem klebt der Kuckuck eines Erdinger Insolvenzverwalters.

(Foto: dpa)

Doch nun verschärft sich der Konflikt und der Zoff wird sich noch eine ganze Zeit hinziehen. Denn eine endgültige gerichtliche Entscheidung über die Boeing 737 des thailändischen Kronprinzen Maha Vajiralongkorn wird es nicht vor Mitte September geben. Zunächst müsse ein Rechtsgutachten erstellt werden, sagte der Vizepräsident des Landshuter Landgerichts, Christoph Fellner, am Donnerstag. "Allerfrühestens Mitte oder Ende September" könne mit einer Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren gerechnet werden.

Hintergrund der Pfändung ist eine Forderung des inzwischen insolventen Baukonzerns Walter Bau gegen den thailändischen Staat. Ein internationales Schiedsgericht hat der Firma nach dem Bau einer Maut-Autobahn bei Bangkok 30 Millionen Euro zugesprochen. Hinzu kommen Zinsen und Gebühren. Damit hat sich der Betrag nach Angaben von Insolvenzverwalter Schneider auf annähernd 40 Millionen Euro erhöht.

Die Thailänder argumentieren jedoch, das Flugzeug würde nicht dem Staat sondern dem Prinzen persönlich gehören. Somit sei die Pfändung unzulässig.

Entsprechend groß war der Ärger in dem asiatischen Land. Der Außenminister ließ sich einen Termin bei Außenstaatssekretärin Cornelia Pieper (FDP) geben und drängte auf eine rasche Freigabe des Fliegers. Schneider wurde auf die Liste der in Thailand unerwünschten Personen gesetzt und darf das Land nun nicht mehr betreten.

Doch damit nicht genug. Denn nun hat sich auch der scheidende Premierminister Abhisit Vejjajiva zu Wort gemeldet. Die Bundesregierung möge sich mit Äußerungen in dem Fall zurückhalten, zitierte ihn die "Bangkok Post".

Unterdessen hat die deutsche Botschaft in Bangkok die thailändische Regierung erneut zur Zahlung der Entschädigung aufgefordert. Sie veröffentlichte ihre Stellungnahme in einer ungewöhnlich deutlichen Pressemitteilung. "Die deutsche Regierung erwartet, dass die thailändische Regierung ihren Verpflichtungen ... so schnell wie möglich nachkommt", hieß es darin.

In einer Eilentscheidung hatte die 4. Zivilkammer des Landgerichts am 20. Juli die gepfändete Maschine aus dem Baujahr 1995 gegen eine Sicherheitsleistung von 20 Millionen Euro freigegeben. "Meines Wissens wurde diese Sicherheitsleistung bisher nicht gezahlt", sagte der Vizepräsident des Gerichts, Christoph Fellner. Deshalb steht der Jet weiter mit dem Kuckuck des Gerichtsvollziehers auf dem Münchner Flughafen.

Nun muss geklärt werden, wem die Boeing tatsächlich gehört. "Die Eigentumsfrage bestimmt sich nach thailändischem Recht. Ich habe einen Professor gefunden, der bereit ist, das Gutachten zu machen", sagte Fellner. Zunächst hätten aber die Parteien Zeit, sich zu dem Experten zu äußern. Die knapp 268.000 Euro Gerichtskostenvorschuss seien von der Klägerseite des Prinzen geleistet, die Klage sei zugestellt.

Vor einigen Tagen war noch ein zweites, baugleiches, Flugzeug aus Thailand am Airport gelandet. Medienberichten zufolge hatte der Insolvenzverwalter zeitweise auch die Pfändung dieser Maschine erwogen. Fellner sagte, derzeit sei ihm nichts von einer neuen Pfändung bekannt. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters sagte: "Das Ziel, die Forderung zu realisieren, ist unverändert. Über die Wahl der Mittel wird lieber geschwiegen, um zu vermeiden, dass sich die Gegenseite vorbereitet."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: