Einbürgerungen im Landkreis:Mehr Freiheiten, mehr Mitbestimmung

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Im Landkreis Freising haben sich im vergangenen Jahr insgesamt 264 ausländische Bürger unterschiedlichster Nationalität für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden

Von Susanne Herrmann, Freising

Einbürgern, ja oder nein? Im Landkreis Freising haben 2015 insgesamt 264 Ausländer unterschiedlichster Nationalität für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden, 75 Menschen mehr als im Jahr 2014. Damit erhielten in den vergangenen fünf Jahren im Landkreis 850 Ausländer den deutschen Pass. Im Landkreis Freising leben derzeit 173 225 Menschen, in der Stadt Freising sind es 49 399 Personen. Allein in der Domstadt gibt es 9503 ausländische Bürger, hiervon haben 1846 die türkische Staatsangehörigkeit. Dies ist die größte Gruppe. Danach kommen 735 Einwohner mit kroatischer Staatsangehörigkeit und 709 mit rumänischer.

"Mindestens neun Jahre im Land, aus einem europäischen Land stammend und im Alter zwischen 18 und 45 Jahren" - so sieht rein statistisch der typische Eingebürgerte Bayerns im Jahr 2015 aus. Im Landkreis Freising lebten 229 der 264 neu Eingebürgerten mindestens acht Jahre lang im Land. In Ausnahmefällen genügt auch eine kürzere Aufenthaltsdauer - was in 35 Fällen möglich war. Minderjährige Kinder können häufig gleich mit eingebürgert werden. Automatisch gilt dies für hier geborene Kinder.

Blickt man auf die vergangenen fünf Jahre, wollten im Landkreis Freising insgesamt 850 ausländische Bürger den deutschen Pass: Im Jahr 2011 waren es 135 Männer und Frauen, im Folgejahr 2012 stieg die Zahl auf 138. Ein Jahr später erhielten dann 124 ausländische Bürger einen deutschen Pass, im Jahr 2014 waren es 189 und im Jahr 2015 nun 264. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 gab es 249 Einbürgerungen.

Die meisten Anträge stellen 18- bis 45-jährige Migranten. Im Landkreis Freising sah es zuletzt folgendermaßen aus: 35 waren jünger als 18. Weitere 201 waren 18 bis 45 Jahre alt. In der Altersgruppe der 45- bis 60-Jährigen befanden sich 26 Eingebürgerte und zwei hatten ihren 60. Geburtstag bereits hinter sich.

Nach wie vor entscheiden sich vor allem Europäer für den deutschen Pass. Wer aus einem EU-Staat ist, behält auch seine alte Staatsbürgerschaft bei. Im Landkreis Freising stammten 162 Eingebürgerte (61 Prozent) aus Europa. Weitere 62 (23 Prozent) hatten ihr Heimatland in Asien, das sind die beiden landesweit wichtigsten Herkunftskontinente. Bezogen auf ganz Bayern stellten die Türken mit 1979 Eingebürgerten (Vorjahr: 2002) erneut die größte Gruppe, allerdings mit sinkender Tendenz, wie aus den Zahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik hervorgeht. Dahinter folgten Rumänen (947 Personen), Polen (678) und Kroaten (595) sowie Menschen aus Staaten außerhalb der EU, davon 656 aus der Ukraine, 507 aus Irak und 404 aus der Russischen Föderation.

In ganz Bayern sagten 13 351 Menschen ja zum deutschen Pass, 214 mehr als im Vorjahr. Dennoch ist der Attraktivitätsverlust des deutschen Passes gegenüber der Jahrtausendwende markant - damals wollten noch mehr als 20 000 hier lebende Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit. Insgesamt 1,4 Millionen Ausländer lebten 2015 in Bayern (Stand: 30. September). Nur 0,9 Prozent haben davon die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor; die deutschlandweite Quote lag bei 1,3 Prozent.

Dabei bietet die aktive Entscheidung für den deutschen Pass für Ausländer viele Vorteile: etwa die politische Mitbestimmung von der Kommunal- bis zur Bundestagswahl, die freie Wahl des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes (Freizügigkeit), die Berufsfreiheit, den freien Zugang zum öffentlichen Dienst, leichter Zugang zu den Sozialleistungen und die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder.

Einbürgern lassen kann sich grundsätzlich, wer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, wer den Einbürgerungstest bestanden hat und so seine Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen kann, wer seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Land lebt, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt, keine Vorstrafen hat und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

© SZ vom 25.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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