Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung:Aus dem Ruder gelaufen

24-Jähriger vergewaltigt seine Freundin in der Silvesternacht

Von Alexander Kappen, Freising

Es war zunächst eine ganz normale Beziehung. Der heute 24-jährige Freisinger und seine gleichaltrige, mittlerweile von ihm getrennte Freundin aus München lernten sich vergangenes Jahr auf einer Geburtstagsfeier kennen. Sie kamen sich näher, wurden ein Paar. Dem Vernehmen nach lief dann alles bestens - bis die Sache am Silvesterabend völlig unerwartet aus dem Ruder lief und der völlig betrunkene junge Mann seine Freundin vergewaltigte.

Das Freisinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Manfred Kastlmeier verurteilte den Freisinger jetzt in einer Schöffensitzung wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss er in 100-Euro-Monatsraten 2000 Euro an die Kriminalitätsopfer-Hilfe "Weißer Ring" zahlen.

Der Angeklagte, der laut Gutachten nicht an Alkohol gewöhnt war und zur Tatzeit den Berechnungen zu Folge einen maximalen Promillewert von 2,38 hatte, gab an, einen Filmriss zu haben. Er könne sich nur noch an das Feuerwerk erinnern und daran, dass Kinder mit Böllern nach ihm geworfen hätten, erklärte sein Verteidiger in der Verhandlung: "Und dann setzt die Erinnerung erst wieder ein, als er in der Zelle aufgewacht ist." Aber, und das betonte der Verteidiger auch in seinem Plädoyer noch einmal in Bezug auf die Vergewaltigung: "Mein Mandant sagt, wenn die Geschädigte das so berichtet, dann ist es auch so gewesen, ihre Glaubwürdigkeit soll mit keiner Silbe in Zweifel gestellt werden."

Auch der Staatsanwalt, der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden 24-Jährigen und das Gericht hatten keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der jungen Frau, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagte. Alle Beteiligten kamen daher zu dem Schluss, dass die in der Anklage erhoben Vorwürfe zutreffen. Demnach feierte der Angeklagte an Silvester zunächst mit seiner damaligen Freundin in der Freisinger Wohnung, in der er zusammen mit seiner Mutter und seinem Stiefvater lebt. Da der Angeklagte kein eigenes Zimmer hat, im Wohnzimmer schläft und das Verhältnis zwischen seiner Mutter und der damalige Freundin zudem nicht allzu gut gewesen sein soll, buchte er ein Zimmer in einer Freisinger Pension. Dort hatte das Paar zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.

Als die Frau nicht mehr wollte, hörte der Angeklagte zunächst auf, fing aber wieder an und vergewaltigte sie. Dabei hielt er seinem Opfer, als es schrie, mit der Hand Mund und Nase zu, so dass der Frau schwarz vor Augen wurde - was das Gericht als gefährliche Körperverletzung wertete. Die Frau konnte sich schließlich losreißen und flüchtete bei Minusgraden ins Freie. Sie habe außer einer Hose nichts angehabt, berichtete ein Zeuge, der die 24-Jährige auf der Straße gefunden und die Polizei gerufen hatte.

Er habe "eine vernünftige Aussage einer gezeichneten jungen Frau gehört, die unter der Sache leidet und noch einige Zeit dran zu knabbern haben wird", sagte der Richter, der an ihrer Glaubwürdigkeit keinerlei Zweifel hatte. Ein minder schwerer Fall der Vergewaltigung liege wegen der massiven Gewaltanwendung nicht vor. Zu Gunsten des Angeklagten sprach, dass er nicht vorbestraft und seine Steuerungsfähigkeit durch den Alkohol eingeschränkt war, dass er einen festen Job hat, sich um einen so genannten, aber nicht zu Stande gekommenen Täter-Opfer-Ausgleich bemüht und entschuldigt hat. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht knapp über dem Antrag der Verteidigung (ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung) und unter der Forderung des Staatsanwalts (ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung). Alle Beteiligten nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.

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