Der Bund Naturschutz klagt:Freisinger Landratsamt wegen Hühnermast in der Kritik

Prozess um Zollinger Anlage: Das Gericht bemängelt, dass die Verträglichkeit nicht ausreichend geprüft wurde.

Peter Becker

"Das können wir knicken." Der Kommentar von Jörg Steiner, Stellvertretender Leiter der Naturschutzbehörde am Freisinger Landratsamt, während einer Verhandlungspause vor dem Münchner Verwaltungsgericht sprach Bände. Richter Harald Geiger will zwar den Prozessbeteiligten sein mündliches Urteil erst im Laufe des heutigen Mittwochs telefonisch mitteilen, doch mit einem Entscheid zugunsten des Freisinger Landratsamts ist nicht zu rechnen. Die Klage des Bundes Naturschutz gegen die Genehmigung einer Hühnerfarm in Moos bei Zolling ist wohl von Erfolg gekrönt. Das Gericht hält eine Verträglichkeitsprüfung für ein benachbartes Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) für nötig.

Martin Felsner möchte einen Mastbetrieb mit 39 900 Hühnern errichten (wir berichteten). Das Landratsamt hat dazu im vergangenen Jahr die Genehmigung erteilt. Nachbarn, die Lärm, eine Geruchsbelästigung und gar eine Gesundheitsgefährdung wegen frei werdender Aerosole fürchten, hatten gegen die Genehmigung Beschwerde eingelegt. Die Privatkläger sind im weiteren Verlauf des Verfahrens bis auf weiteres außen vor. Richter Geiger schlug ihnen vor, die Angelegenheit zunächst ruhen zu lassen. Ihnen würden dadurch keine Nachteile entstehen. Sollte Felsner von seinem Recht auf Sofortvollzug Gebrauch machen, könnten die Nachbarn sofort einen Baustopp erwirken. Im Übrigen ließ Richter Geiger wissen, dass es im Außenbereich keine Grenz-, sondern nur Richtwerte gebe. Die würden in Bezug auf die Privatkläger kaum überschritten.

Mehr Aussicht auf Erfolg hat die Klage des Bundes Naturschutz gegen den Freistaat, verkörpert durch das Freisinger Landratsamt. Dieses hatte in seiner Genehmigung keine Gefährdung eines FFH-Gebiets durch den Eintrag von Stickstoff erkannt. Dies könnte durch Ammoniakverbindungen aus dem Hühnerstall geschehen. Da half das Beteuern von Steiner nichts, dass auf dem Areal keine Pflanzen vorhanden seien, die durch zusätzlichen Stickstoffeintrag geschädigt werden könnten. Der Vertreter des Landratsamts ging dabei von seinem Grundwissen aus, denn die Behörde hatte das Areal einst kaufen wollen.

Dies war dem Richter zu wenig. Es habe zwar eine Vorprüfung stattgefunden, jedoch keine Verträglichkeitsprüfung. Zwei Gutachten der Firma Complan gebe es, führte Richter Geiger aus. Und da sei ihm und seinen Kollegen etwas aufgefallen: "Man hat an allen möglichen Schrauben gedreht", fasste er seinen Eindruck zusammen. Man habe offenbar gesehen, dass gewisse Belastungsgrenzen nicht einzuhalten wären und habe deshalb nachgebessert. "Das ist der Sündenfall", stellte Richter Geiger fest. Er bezeichnete die Vorprüfung als fehlerhaft. Die Klage des Bundes Naturschutz sei deshalb berechtigt. Es müsse eine Verträglichkeitsprüfung stattfinden, deren Ergebnisse dann zu diskutieren seien.

Steiner erklärte, eine zweite Untersuchung durch die Firma Complan habe stattgefunden, um mehr Transparenz zu schaffen. Richter Geiger sah das anders. Wenn man anfange, an Zahlen "herumzudröseln", sehe das für ihn nach Verschleierung aus. Eine Vertreterin der Firma Complan sagte, die Ergebnisse des Gutachtens seien plausibel. Dem Richter reichte das nicht. "Plausibel ja, aber auch richtig?", fragte er. Michael Hildenbrandt, Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt am Landratsamt, reagierte bestürzt. Eine Verträglichkeitsprüfung sei vom Aufwand her ein ganz anderes Kaliber als eine Vorprüfung, meinte er.

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