Bürgermeister spricht von "Totalschaden":Aussegnungshalle ist ein Sanierungsfall

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Es regnet durchs Dach. Hallbergmoos bereitet eine Schadensersatzklage wegen verschiedener Baumängel vor

Von Alexandra Vettori, Hallbergmoos

Dass mit dem Dach der neuen Aussegnungshalle am Goldacher Friedhof nicht alles passte, wie es sollte, war schon bei der Einweihung im vergangenen Jahr klar. Da hatte die Gemeinde das Dach bereits notdürftig flicken lassen müssen, weil mehrmals Regen eingedrungen war. Schon damals sprach man von Baumängeln, jetzt hat es die Gemeinde schwarz auf weiß: "Totalschaden" so drückte sich der Hallbergmooser Bürgermeister Harald Reents bei der jüngsten Gemeinderatssitzung aus, als er den Inhalt des baufachlichen Gutachtens zusammenfasste, das die Gemeinde in Auftrag gegeben hat. Das Blechdach der rund eine Million Euro teuren Aussegnungshalle muss abgebaut werden, eine Sanierung ist nicht möglich. Jetzt hat sich die Gemeinde einen Anwalt genommen und bereitet eine Schadensersatzklage vor.

Damit nicht genug, es könnte sogar zu einer Sperrung der Aussegnungshalle am Fried hofkommen, weil das Dach nicht fachgerecht angebracht ist. "Da muss man jetzt erst mal schauen. Aber die Leute können sich natürlich darauf verlassen, dass wir sofort tätig werden, wenn Gefahr besteht", versicherte der geschäftsleitende Beamte im Hallbergmooser Rathaus, Herbert Kestler, auf Nachfrage der SZ. Derzeit befinde sich die Verwaltung in enger Abstimmung mit Baufachleuten und dem Anwalt, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Das Problem ist das übliche bei Baumängeln: Solange die Ursache des Schadens nicht zweifelsfrei feststeht, darf der Zustand des Bauwerks nicht verändert werden, weil dann die Beweise für Bau- oder gar Planungsfehler nicht mehr geführt werden können.

Dass das Blechdach der Aussegnungshalle nicht fachgerecht angebracht worden ist, bestätigt das vorliegende Gutachten bereits, doch es könnte noch weitere Kreise ziehen, eventuell haperte es bereits bei der Planung des Bauwerkes. Dazu aber möchte sich im Rathaus derzeit niemand äußern, hier gelte es die weiteren Untersuchungen abzuwarten.

Damit hat die Gemeinde Hallbergmoos schon bei dem zweiten öffentlichen Gebäude Ärger mit Baumängeln. Wie kürzlich berichtet, gibt es auch beim Rathaus seit Längerem Grund zur Klage. Dort blättert an der Rückseite des Gebäudes großflächig der Putz ab. Auch hier kann die Gemeinde aber noch keine Sanierung in Angriff nehmen, weil ein Beweissicherungsverfahren läuft.

© SZ vom 10.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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