Bürgerinitiative ist aktiv:Demo in Helfenbrunn

Gegner der Straßenausbaubeiträge unterstützen Freie Wähler

Speerspitze des Widerstands gegen die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) im Landkreis ist Freising. Kein Wunder, denn bei der Innenstadtsanierung fallen hohe Beiträge für die Anlieger an. Schon 2015 hat sich deshalb eine Bürgerinitiative gegründet. Erst Anfang der Woche übergab sie Rote Karten an den Freisinger CSU-Landtagsabgeordneten Florian Herrmann - er ist Vorsitzender des im Landtag für dieses Thema zuständigen Innenausschusses. Auch am kommenden Samstag wird die BI tätig. Wenn am Vormittag in Helfenbrunn die Freien Wähler tagen, demonstrieren die Freisinger, zur Unterstützung.

Denn die Freien Wähler waren es, die das Thema im Landtag auf das Tablett gebracht und sich hitzige Redeschlachten mit der CSU geliefert haben. An diesem Samstag wird die Landesversammlung bei ihrem Treffen in Helfenbrunn darüber entscheiden, ob sie ein Volksbegehren initiiert. Im Landkreis gibt es nicht wenige, die dafür wären. Sepp Fischer zum Beispiel, Gemeinderat der Unabhängigen Wähler aus Attenkirchen.

In Freising geht es zwar um die höchsten Summen, doch auch in anderen Orten im Landkreis gibt es Ärger. So haben Anwohner in Attenkirchen Unterschriften gegen Ausbaubeiträge gesammelt und sich an der Rote-Karten-Aktion beteiligt. Auch Sepp Fischer hat mitgemacht, ihm sei die Strabs schon lange ein Dorn im Auge, sagt er: "Jeder nutzt die Straßen, schwere Maschinen fahren drüber, aber zahlen sollen die Anlieger. Dabei nutzen doch die, die weiter hinten wohnen, die Straßen viel mehr." Gerade in Attenkirchen entstünden derzeit im hinteren Bereich des Ortes Neubaugebiete, die Zufahrt laufe über die alten Straßen, dort sollen die Hausbesitzer die Sanierung bezahlen. "Wir haben da große Grundstücke, das sind, bei bis zu 60 Prozent, die umgelegt werden, hohe Kosten", sagt Fischer.

Diese Argumente werden am Samstag, 16. Dezember, von 10.30 Uhr an im "Burgerwirt" in Helfenbrunn zur Sprache kommen, wenn sich die Freien Wähler zu ihrer Landesversammlung treffen. Die Entscheidung über ein Volksbegehren ist Tagesordnungspunkt zwei.

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