Bauherr streitet mit Gemeinde:Zu hoch hinaus

Bauherr streitet mit Gemeinde: Bürgermeister Josef Riemensberger hat die Beratung in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verlegt.

Bürgermeister Josef Riemensberger hat die Beratung in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verlegt.

(Foto: Marco Einfeldt)

In Eching geplantes Boardinghaus für die Bundespolizei erscheint Ausschussmitgliedern als überdimensioniert

Von Klaus Bachhuber, Eching

Das geplante Boardinghaus für Bundespolizisten an der Oberen Hauptstraße scheint an einem Konflikt zwischen Bauherrn und Rathaus zu scheitern. Die Gemeinde möchte dem Bauherrn Herbert Krimmer nicht die gewünschte Gebäudehöhe zugestehen, Krimmer bezeichnet das Projekt ohne dieses Volumen als unwirtschaftlich und will es abblasen. Ohne den Neubau bliebe auch die uralte Betriebshalle bestehen, die an der Hauptstraße nicht unbedingt ein Prunkstück fürs Ortsbild darstellt.

In den vergangenen Jahren hat Krimmer das elterliche Betriebsgrundstück sukzessive zu einem Gebäudekomplex aus Boardinghäusern aus- und umgebaut, die annähernd 100 Zimmer bieten. Nun sollte auch noch die rund 1400 Quadratmeter große Halle aus den 1960er Jahren ersetzt werden, die sich als anachronistisches Relikt von der Hauptstraße entlang des Klosterwegs zieht. Entstehen sollte stattdessen ein in vier Gebäudeteile gegliedertes weiteres Boardinghaus mit 80 Zimmern, das Krimmer dann fix an die Bundespolizei für am Flughafen eingesetzte Beamte vermieten wollte. Der Planungsausschuss des Gemeinderates hat das Projekt im Dezember rundum begrüßt und die nötige Planänderung in Aussicht gestellt. Allerdings hat das Gremium schon damals die vorgesehene Gebäudehöhe als problematisch bewertet.

Krimmer hat als Kopfgebäude des neuen Komplexes ein Haus mit Erdgeschoss, drei Etagen und einem sogenannten Laternengeschoss unter flachgeneigtem Dach geplant und entlang des Klosterwegs drei weitere Gebäude mit jeweils Erdgeschoss plus drei Etagen. Nach Vorbesprechungen im Gemeindebauamt hatte er die Gebäudehöhe der beiden westlichen Komplexe um je eine Etage reduziert.

Der Planungsausschuss hat nun jedoch signalisiert, dass auch bei den beiden exponierten Gebäuden an der Hauptstraße je eine Etage gestrichen werden müsste. Damit sei das Projekt nicht mehr wirtschaftlich, betont Krimmer und kündigt an, es sterben zu lassen, wenn der Ausschuss bei seinem Votum bleibe. Die alte Halle, die derzeit von zwei Kfz-Betrieben genutzt wird, würde dann neu vermietet und auf Jahre bestehen bleiben.

Krimmer hat kein Verständnis für die Haltung im Rathaus. Der von ihm geplante Neubau sei architektonisch hochwertig und damit "eindeutig eine Ortsbildverschönerung". Mit knapp 16 Metern Gebäudehöhe sei das zentrale Objekt gerade drei Meter höher als Mietsblöcke jenseits der Hauptstraße aus dem Jahr 1966. Ein Boardinghaus schaffe zudem den dringend benötigten Wohnraum "für Leute, die am normalen Wohnungsmarkt keine Chance mehr haben". Statt der überholten Halle entstünde ein ansprechendes Gebäude mit 540 Quadratmeter Grünfläche und einem öffentlichen Café, bilanziert er: "Liegt denn der Gemeinde nichts an der Schaffung neuer Wohnungen und an der Ortsbildverschönerung?"

Im Rathaus wird darauf verwiesen, dass man grundsätzlich hinter dem Projekt stehe. "Wir sind interessiert, dass die Lagerhalle verschwindet", betont Bauamtsleiter Thomas Bimesmeier. Entgegen der Bestimmungen des gültigen Bauleitplans habe man Krimmer daher ohnehin "gerne verdichtete Bebauung" in Aussicht gestellt, allerdings "in städtebaulich vertretbarem Rahmen". Und den sieht der Ausschuss mit fünf Stockwerken als überschritten an, da diese Dimension in Eching kaum erreicht werde, jedenfalls nicht abseits von Ortskern oder der alten Verdichtungszone an der Bahn.

Die Beratung des Bauprojekts hatte Bürgermeister Josef Riemensberger in den nicht öffentlichen Teil der Ausschusssitzung gepackt, was rechtlich mindestens fragwürdig ist. So konnten weder Bauherr noch Anlieger teilnehmen. Den Gemeinderäten ist es nun verwehrt, über das Projekt zu reden. Offenbar gab es aber noch keinen rechtsverbindlichen Beschluss, sondern lediglich eine Meinungsbildung, die aber ziemlich einhellig für die Forderung nach einer Reduzierung ausgefallen sein soll.

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