Streit um Flughafenausbau:Stillstand bei der dritten Startbahn

Eigentlich sollte am Münchner Flughafen im Herbst 2012 mit dem Bau der dritten Startbahn begonnen werden - jetzt schlägt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den vorläufigen Verzicht vor, bis über die 22 Klagen gegen den Flughafenausbau entschieden ist. Und das könnte Jahre dauern.

Marco Völklein

Der geplante Baubeginn für die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen könnte sich um einige Jahre verzögern. Bisher hatte der Flughafen damit gerechnet, im Herbst 2012 mit dem Bau der vier Kilometer langen Betonpiste starten zu können; nun aber deutet sich eine Verzögerung an. Denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), der über die 22 Klagen gegen die geplante Startbahn entscheiden muss, hat angeregt, auf einen raschen Baubeginn zu verzichten. Man solle abwarten, bis die Richter über die Klagen in der Hauptsache entschieden hätten.

Demonstration gegen 3. Startbahn am Münchner Flughafen, 2011

Demonstration gegen das Projekt Dritte Startbahn. Nun könnte sich der Bau um Jahre verzögern.

(Foto: Robert Haas)

Lässt sich der Flughafen auf den Wunsch der obersten bayerischen Verwaltungsrichter ein, könnten die Bauarbeiten frühestens nach den abschließenden Urteilen des Gerichts starten - also voraussichtlich nicht vor 2013 oder gar 2014.

Die Sache ist juristisch verzwickt. Im Sommer hatte die Regierung von Oberbayern dem Flughafen die Baugenehmigung für die dritte Startbahn erteilt und dazu einen "Planfeststellungsbeschluss" erlassen. Verbunden mit dieser Genehmigung hatten die Beamten auch die Erlaubnis zum "Sofortvollzug" des Bauvorhabens erteilt - damit hätte der Flughafen, rein rechtlich, bereits im Sommer mit dem Bau der vier Kilometer langen Betonpiste beginnen dürfen. Die Flughafengesellschaft hatte aber darauf verzichtet und erklärt, bis zu einer Entscheidung des VGH über den Sofortvollzug abwarten zu wollen - erst dann sollten die Bagger im Erdinger Moos rollen.

Die Flughafenjuristen hatten nämlich mit einem zweistufigen Verfahren gerechnet: Zunächst würden die Richter, so die Einschätzung des Flughafens, über die Einwände der Ausbaugegner gegen den Sofortvollzug entscheiden - und erst einige Jahre später über die Hauptsacheverfahren, also die eigentlichen Klagen gegen das Projekt. Mit einer Entscheidung zum Sofortvollzug hatte Flughafenchef Michael Kerkloh im dritten Quartal 2012 gerechnet - von da an hätten die Ingenieure mit den Bauarbeiten im Erdinger Moos beginnen können, sofern die Richter den Sofortvollzug für das 1,2-Milliarden-Euro-Projekt bestätigt hätten.

Nun aber hat der VGH angeregt, wegen der "tatsächlichen und rechtlichen Komplexität" des Falles dieses zweistufige Verfahren quasi in einer Stufe zusammenzufassen. Die Richter benötigen offenbar mehr Zeit, um sich gründlich in die umfangreiche Materie einzuarbeiten; sie müssen dafür den 2837 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss und die umfangreichen Klageschriften studieren, dazu die Gutachten und Gegengutachten lesen.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Flughafen dem Vorschlag der Richter zustimmt - und gegenüber dem VGH rechtsverbindlich erklärt, vom Recht zum Sofortvollzug "keinen Gebrauch zu machen". Dazu haben die Richter dem Flughafen Zeit bis zum 3. Februar 2012 gegeben. Ein Flughafensprecher erklärte, die Juristen des Airports würden den Vorschlag nun prüfen und "fristgerecht" beantworten. Wie sich der Flughafen entscheiden wird, ließ er offen.

Gegner sprechen von erstem Erfolg

Richard Mergner vom Bund Naturschutz (BN) wertete den Vorschlag des Gerichts als "ersten Erfolg". Der Landshuter Anwalt Ulrich Kaltenegger, der die Klage des BN vertritt, rechnet fest damit, dass sich der Flughafen auf den Vorschlag einlässt. Andernfalls könnte sich das Gericht gezwungen sehen, den Sofortvollzug zu untersagen, damit genügend Zeit bleibt, um sich in die Sache einzuarbeiten. "Dieser Streit müsste zu Gunsten der Kläger ausgehen", sagte Kaltenegger. Auch bei Straßenbauprojekten, die der achte Senat ebenfalls behandelt, sei ein solches Vorgehen üblich.

Insgesamt müssen sich die drei Richter des achten VGH-Senats mit 22 Klagen gegen das geplante Großprojekt beschäftigen. Neben dem Bund Naturschutz haben auch Privatleute sowie betroffene Kommunen wie die Stadt Freising Klagen eingereicht.

Der Klage des Bund Naturschutz kommt dabei eine besondere Bedeutung zu: So soll die neue Start- und Landebahn in einem Vogelschutzgebiet entstehen, das die EU vor einigen Jahren in die höchste Schutzkategorie eingeordnet hatte. Der Flughafen plant nun, die Vögel unter anderem auf Ausgleichsflächen umzusiedeln - und so den Eingriff auszugleichen. Für die Naturschützer ist dies aber untauglich; die Naturzerstörung durch die dritte Startbahn sei "keinesfalls ausgleichbar". (Kommentar)

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