Arbeitserlaubnis  für Asylbewerber:Ein diffiziler Bereich

Arbeitserlaubnis  für Asylbewerber: Die Notunterkunft in dem ehemaligen Baumarkt wird geräumt.

Die Notunterkunft in dem ehemaligen Baumarkt wird geräumt.

(Foto: Marco Einfeldt)

Der Freisinger Landrat Josef Hauner wirbt um Verständnis für das Verfahren bei der Erteilung der Arbeitserlaubnis an Asylbewerber. Den Frust der freiwilligen Helfer kann er jedoch nachvollziehen

Von Peter Becker, Freising

Konsequent, aber nicht hart: So bezeichnete Landrat Josef Hauner (CSU) in einem Pressegespräch an diesem Dienstag die Linie, die das Freisinger Landratsamt bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Asylbewerber fährt. Wer wenig Aussichten hat, ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken, der hat kaum Aussichten, hier einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen. Immerhin hat das Landratsamt bereits 255 Arbeitserlaubnisse an Asylbewerber erteilt. 25 Personen sind in qualifizierter Ausbildung, darunter zehn aus Afghanistan.

Die Lage des Landratsamts ist nicht beneidenswert. Was die Erteilung von Arbeitserlaubnissen oder gar die Abschiebung von Asylbewerbern angeht, muss es den gesetzlichen Vorgaben gehorchen, die übergeordnete Behörden oder Ministerien erstellen. Landrat Hauner warb deshalb um Verständnis. Er selbst kann den Frust der Helfer nachvollziehen, wenn einer ihrer Schützlinge seiner Abschiebung entgegensieht. "Sein Schicksal trifft die Helfer persönlich", sagte er. Hauner versicherte, dass es sich bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen stets um Einzelfallentscheidungen handele. Dabei geht das Landratsamt nach gewissen Kriterien vor. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Identität der Person geklärt ist und sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in Deutschland bleiben kann. Weitere Voraussetzungen sind das Bemühen um Integration und ein straffreies Verhalten. "Es ist ein diffiziler Bereich", sagte Hauner und betonte: "Wir halten uns an die Rechtslage!"

Die meisten im Landkreis lebenden Asylbewerber haben geringe Aussichten, weiter in Deutschland bleiben zu dürfen. Das liegt an ihren Herkunftsländern. Viele kommen aus Nigeria (543), Afghanistan (518), Pakistan (243), Staaten mit geringer Schutzquote. Hauner verwies darauf, dass es auch für diesen Personenkreis eine Möglichkeit gibt, in Deutschland Arbeit zu finden: Ins Herkunftland zurückreisen und in der Botschaft ein Visum beantragen. Wer es auf eine Abschiebung anlege, der verbaue sich diesen Weg, sagte Hauner. Arbeitgebern riet er, sich vorher mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen, bevor sie einen Asylbewerber einstellen.

2219 Flüchtlinge leben derzeit im Landkreis. 519 Personen sind bleibeberechtigt. Sie müssten aus ihrer Unterkunft ausziehen. Das gelinge aufgrund des begrenzten Wohnungsmarkts nur wenigen Personen im Monat, erläuterte Werner Wagensonner, Sachgebietsleiter der Sozialverwaltung im Landratsamt. 76 Personen sind ausreisepflichtig und 1624 weitere im Asylverfahren. Hauner sagte, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Anträge derzeit zügig bearbeite.

Momentan ist das Landratsamt dabei, den als Notunterkunft vorgesehenen Baumarkt in Attaching zu räumen. Dort wäre im Bedarfsfall Platz für 300 Flüchtlinge gewesen. Das Mietverhältnis läuft am 8. März aus. Ende des Monats soll das Gebäude geräumt sein. Die Ausstattung wird zum Teil im Bauhof zwischengelagert, ein weiterer der Regierung von Oberbayern zur Verfügung gestellt. Andere Gegenstände wandern in die neue Unterkunft an der Katharina-Mair-Straße in Freising.

350 000 Euro im Jahr kostet dem Landratsamt der Sicherheitsdienst in der Echinger Unterkunft. Die müsste der Landkreis selbst zahlen. Sobald die Brandmeldeanlage Ende Februar umgerüstet ist, zieht das Landratsamt deshalb das Sicherheitspersonal ab. Allerdings soll Tag und Nacht ein Ansprechpartner in der Unterkunft weilen: entweder ein Angestellter des Landratsamts oder des Sicherheitsdienstes.

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