Anleinpflicht  für Hunde:Alles im Griff

Hunde mit Mantel in München, 2017

Wer seine Hunde in der Ortschaft anleint, macht unabhängig von Gesetzen grundsätzlich alles richtig - egal, welche Größe oder Rasse.

(Foto: Florian Peljak)

Wo Hunde angeleint werden müssen, ist in Bayern nicht einheitlich geregelt. Joseph Popp, Vorsitzender des Freisinger Tierschutzvereins, empfiehlt, auch gut erzogene Vierbeiner im öffentlichen Raum nicht frei laufen zu lassen.

Von Paula Gerhardus, Zolling

Wo darf man seinen Hund frei laufen lassen und wo sollte er auf jeden Fall angeleint sein? Der jüngste Vorfall in Eching, bei dem zwei Kinder von einem Rottweiler verletzt wurden, hat diese Frage wieder aktuell werden lassen. Generell gilt in Bayern keine allgemeine Leinenpflicht, die Entscheidung darüber obliegt hier letztlich den Gemeinden, die eigene Satzungen erlassen können.

Einschränkungen werden aber durchaus schon im Gesetz gemacht. So ist es zwar erlaubt, seinen Hund innerhalb geschlossener Ortschaften frei laufen zu lassen, er darf sich jedoch nicht weiter als 20 Meter von seinem Besitzer entfernen. Außerhalb geschlossener Ortschaften liegt die maximal erlaubte Distanz bei 50 Metern. Ausnahmen stellen landesweit Volksfeste, Fahrstühle, Sportanlagen und Märkte dar. In diesen Situationen müssen Hunde immer an der Leine gehalten werden.

Diese landesweit gültige Regelung kann auf Gemeindeebene verschärft werden. In Artikel 18 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung klingt das dann so: "Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden [...] in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken." In Eching hatte es so eine Satzung bis 2016 noch gegeben, sie war nach ihrem Auslaufen jedoch nicht verlängert worden. Laut Bürgermeister Sebastian Thaler zieht man es seither vor, die Gefährlichkeit von Hunden im jeweiligen Einzelfall zu überprüfen - so wie es beispielsweise auch in der Stadt Freising gehandhabt wird.

Wie wenig einheitlich die Anleinpflicht geregelt ist, zeigt auch das Beispiel der Verwaltungsgemeinschaft Zolling, wie Elena Völz, Leiterin der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, schildert: "Die drei Gemeinden Attenkirchen, Zolling und Wolfersdorf haben eine Satzung, die eine Anleinpflicht in geschlossenen Ortschaften vorsieht. Die gilt grundsätzlich für Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 Zentimetern. Attenkirchen hat diese Vorschrift zusätzlich für Teilbereiche außerhalb geschlossener Ortschaften, dazu zählen teilweise Radwege. Das kann jede Gemeinde für sich entscheiden, in Haag gilt diese Satzung zum Beispiel nicht."

Einschränkungen für frei laufende Hunde lassen sich zudem der Straßenverkehrsordnung entnehmen. Dort ist in Paragraf 28, Absatz 1, zu lesen: "Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können." Auch hier gab es im Echinger Fall Diskussionsbedarf, denn der Mann, der mit dem Tier spazieren ging, war nicht der eigentliche Besitzer. Ob unter dessen Aufsicht das gleiche Unglück geschehen wäre, bleibt fraglich.

Joseph Popp, Vorsitzender des Freisinger Tierschutzvereins (TSV), findet, dass jeder Hund, ungeachtet seiner Größe, an der Leine geführt werden sollte, "wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt und nicht absehbar ist, was hinter der nächsten Ecke passiert". Dabei sei auch eine gute Erziehung nicht immer Garant für ein unproblematisches Verhalten des Tieres. "Auch gut erzogene Hunde können in bestimmten Situationen, die von Hund zu Hund verschieden aussehen können, außer Kontrolle geraten", sagt Popp. Das Problem sei nicht zwangsläufig ein Hundebiss. "Schon das Hochspringen an fremden Menschen oder Radfahrern kann zu schweren Verletzungen führen."

Man könne niemandem vorwerfen, Angst vor Hunden zu haben, so Popp. Trotzdem sei "ein schlimmer Ausgang oft programmiert", wenn man als Zielobjekt des Tieres panisch reagiere. Insbesondere bei Kindern sei oft das Problem, dass diese schreiend weglaufen und damit bei Hunden den Jagdinstinkt weckten. Erst einmal in Gang gesetzt, sei dieser schwer aufzuhalten, sagt Popp: "Es liegt deshalb in der Verantwortung jedes Hundehalters, seinen Hund so zu führen, dass niemand zu Schaden kommt." Dabei gehöre es zu den schwierigsten Kapiteln der Erziehung, Hunden den Jagdtrieb abzugewöhnen, stellt Popp klar - bei manchen Rassen sei das gar nicht im Bereich des Möglichen.

Doch natürlich spreche nicht alles gegen das Freilaufen von Hunden, stellt der Vorsitzende des Tierschutzverein klar: "Gerade bei Hundespaziergängen mit gut sozialisierten und erzogenen Hunden ist das Freilaufen ein Gewinn für den Hund. Der Freilauf und das Spielen im Rudel sowie die freie Begegnung mit anderen Menschen tragen auch stark zur Sozialisierung der Hunde bei." Egal ob Dackel oder Dogge - es sollte generell jedoch immer der Schutz der Allgemeinheit überwiegen, wie Popp es formuliert.

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