Angebot in Hallbergmoos:Abzug nur mit Zähler

Abwassergebühren reduzieren sich bei Gartenbewässerung

Die Gemeinde Hallbergmoos gewährt erneut eine Ermäßigung für Bürger, die private Wasserzähler für die Garten- und Rasenbewässerung, die Gartenteichbefüllung (einschließlich Schwimmteichen) sowie die Befüllung von nicht fest installierten Schwimmbecken haben, in denen keine chemischen Zusätze verwendet werden. Für die dafür nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitete Wassermenge gibt es einen Abzug bei den Abwassergebühren.

Der verwendete Wasserzähler muss nach dem Eichgesetz jedoch geeicht und bei der Gemeinde Hallbergmoos im Steueramt registriert sein. Ohne schriftliche Anmeldung in der Gemeindeverwaltung wird der Abzug vom Jahr 2016 an nicht mehr gewährt. Der Einbau des festmontierten Wasserzählers kann durch einen Installateur oder durch Selbsteinbau vom Antragsteller auf eigene Kosten vorgenommen werden. Der Zählerstand muss jährlich (spätestens zum 30. Dezember) selbst abgelesen werden und der Gemeindeverwaltung unaufgefordert mitgeteilt werden. Eine Aufforderung zur Selbstablesung erfolgt nicht. Wird in einem Jahr kein Antrag geltend gemacht, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum zuletzt gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden, es erfolgt lediglich eine anteilsmäßige Berechnung, darauf weist die Gemeinde ausdrücklich hin.

Bei erstmaliger Anmeldung ist ein Foto vom eingebauten Zähler und dessen Umgebung sowie ein Foto der Außenzapfstelle und der Umgebung beizufügen. Für die erstmalige Anmeldung sowie die Meldung der jährlichen Zählerablesung ist auf der Homepage der Gemeinde ein Formular erhältlich. Das muss ausgefüllt und unterschrieben zuzüglich der beizufügenden Fotos per Post ans Rathaus oder per E-Mail an steueramt@hallbergmoos.de gesendet werden.

Für Rückfragen steht das Steueramt unter 08 11/5 52 22 25 und per E-Mail unter steuer-amt@hallbergmoos.de zur Verfügung.

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