Amtsgericht Freising:Jobcenter betrogen

Sie soll den Einzug ihres Lebensgefährten verschwiegen und so den Jobcenter um 3000 Euro betrogen haben. Jetzt steht die Arbeitslose vor Gericht.

Peter Becker

Etwa 3000 Euro - das ist die Summe, um die eine Frau aus der Hallertau das Jobcenter in Freising betrogen haben soll. Offenbar hatte sie der im Jahr 2009 noch als Arge bezeichneten Behörde verschwiegen, dass ihr Lebensgefährte bei ihr eingezogen war. Der Mann verfügt über ein geregeltes Einkommen, daraus hätte sich für die Frau ein geringerer Satz beim Arbeitslosengeld II ergeben. Ein als Mitarbeiter des Jobcenters geladener Zeuge sieht sich allerdings außer Stande, am Freisinger Amtsgericht die genaue Schadenshöhe zu berechnen. Dazu fehlten ihm die exakten Unterlagen, gibt er zu. Richter Jakob Wanderer setzt daraufhin die Verhandlung aus. "Auf dieser Basis mache ich nicht weiter", sagt er. "Das wäre Unsinn." Die Beschuldigte, die an einer schweren Erkrankung leidet, macht zum Vorwurf keine Angaben.

Amtsgericht Freising: Das Freisinger Amtsgericht.

Das Freisinger Amtsgericht.

(Foto: FRS)

Den Stein ins Rollen brachte eine Verwaltungsangestellte. Bei ihr waren im Meldeamt Anfragen zu einem Mann eingegangen, der angeblich in der Gemeinde wohnen sollte. Die Frau forschte nach: Der Mann war nicht gemeldet, schien sich aber dauerhaft im Ort aufzuhalten. Die Verwaltungsangestellte fand die Adresse heraus und schrieb die Angeklagte an. Diese meldete sich erst per Handy, erschien kurz darauf aber mit einem Mann in der Meldestelle. "Er wohnt hier nicht und ist auch nicht gemeldet", erinnert sich die Zeugin an eine Aussage der Beschuldigten. Der Verlauf des Gesprächs erregte immer stärker das Misstrauen der Verwaltungsangestellten. "Ich habe dann mit der Arge Kontakt aufgenommen und meine Erkenntnisse mitgeteilt", schildert sie vor Gericht.

Dass die Behörde überhaupt an die Anschrift der Beschuldigten kam, beruht auf einem Zufall. Der Mann ist bei einer Spedition am Flughafen beschäftigt. Eine Beschäftigte aus der Personalstelle des Betriebs sagt als Zeugin, der Mitarbeiter habe sich im Anstellungsgespräch ausbedungen, die Firma solle nur den Arbeitsvertrag an die Adresse in der Hallertau schicken, die Lohnanweisungen dagegen an eine andere. Letzteres sei ihr nicht mitgeteilt worden, sagt die Zeugin. Deshalb sei versehentlich Post an die Adresse geschickt worden. Vermutlich sind deshalb die Nachfragen zu der Person des Mannes zustande gekommen.

Die damalige Arge erkannte jedenfalls Handlungsbedarf und informierte die Polizei. Ein Ermittlungsbeamter erschien mit einem Durchsuchungsbeschluss bei der Beschuldigten. Er fand jede Menge Kleidungsstücke, die er dem Lebensgefährten der Frau zuordnete. Sonderbar war nur eins: Der Mann schien nur ein Paar Schuhe zu besitzen. Damit der Indizien nicht genug: "Ich habe die Vermieterin befragt", erzählt der als Zeuge geladene Polizist. "Die hat gesagt, der Mann beteiligt sich an den Nebenkosten." Eine entsprechende Rechnung befand sich unter sichergestellten Unterlagen. Die Vermieterin hatte bemerkt, dass die veranschlagten Nebenkosten nicht mehr ausreichten, um den gestiegenen Wasser- und Wärmeverbrauch zu decken. Daraufhin hatte sie den Mann angesprochen, der sich seitdem mit 30Euro an den Kosten beteiligte.

"Der Schaden ist unklar", gibt der Mitarbeiter des Jobcenters an. Er beziffert ihn auf 3372Euro, entstanden zwischen Juli und Dezember des Jahres 2009. Um den Schaden genau berechnen zu können, benötigt der Verwaltungsangestellte die Verdienstabrechnungen des mutmaßlichen Mitbewohners. Dessen Einkünfte betragen zwischen 1300 und 1500Euro.

Der Mann vom Freisinger Jobcenter geht davon aus, dass der Beschuldigten tatsächlich noch ein geringer Anspruch auf finanzielle Hilfe zugestanden habe. Allerdings ändere dieser Betrag wohl wenig am geschätzten Schaden.

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