Freischankflächen:Münchner dürfen länger draußen bleiben

Barkolumne Mordimi, Westermühlstraße 13

Das Glockenbachviertel als Vorbild: Hier hat man im Sommer ohnehin den Eindruck, ein Haus habe allein den Zweck, dass man davor sitzen kann.

(Foto: Florian Peljak)

Auf Freischankflächen wird am Wochenende künftig bis Mitternacht ausgeschenkt. Die neue Regelung gilt jedoch ausschließlich für öffentliche Gehwege - und sie ist nur auf Probe.

Von Dominik Hutter

Vor den Münchner Cafés und Kneipen darf in diesem Sommer erstmals bis Mitternacht getafelt werden. Der Kreisverwaltungsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, das 23-Uhr-Limit auf Freischankflächen zu lockern - vorerst allerdings nur am Wochenende und nur für drei Monate auf Probe. Mit im Paket befinden sich auch diverse Erleichterungen für Wirte, die sich bei der Auswahl ihres Mobiliars, ihrer Sonnenschirme und Pflanzkübel künftig nicht mehr an strikten Vorgaben der Behörden orientieren müssen.

Das Recht müsse dem Lebensgefühl angepasst werden, sagte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle. Die Münchner wollten nun einmal in den Sommernächten lange im Freien sitzen - "kaum ist das Wetter schön, drängen alle Leute nach draußen". Zudem bestehe ein prinzipieller Wunsch nach Deregulierung und Entbürokratisierung.

Blume-Beyerle erinnerte an noch weitergehende Wünsche, wie sie vor einiger Zeit etwa der inzwischen ausgeschiedene Grünen-Stadtrat Siegfried Benker formuliert habe: Ob man nicht einmal versuchen wolle, ganz ohne derartige Regelungen auszukommen. "So viel Mut haben wir dann doch nicht", räumte der Ordnungsreferent ein. Das bestehende Regelwerk werde aber ganz gehörig entrümpelt. Bei den verlängerten Öffnungszeiten werde man die Entwicklung genau im Auge behalten, damit die Situation für die Anwohner nicht unerträglich werde. Ohnehin gehe es nur um einige wenige Sommertage. "Wir reden nicht vom Untergang des Abendlandes."

Bedenkenträger hatten keine Chance

Das allerdings sehen einige Bezirksausschüsse anders. Ludwig Wörner (SPD), Vorsitzender des Stadtteilgremiums Schwanthalerhöhe, hält längere Öffnungszeiten gerade an Freitagen und Samstagen für problematisch, weil dann die Schichtarbeiter ausschlafen wollten. Wörner fände es besser, derartige Entscheidung den Bezirksausschüssen zu überlassen, die ortskundig seien und letztlich auch als Ansprechpartner bei Beschwerden dienten. Vielen Bezirksausschüssen, das wurde bereits bei der Debatte der vergangenen Monate klar, geht es jedoch vor allem darum, im Interesse der Anwohner möglichst rigide Regelungen durchzusetzen - sei es durch einen Schankschluss schon um 22 Uhr oder die Idee, Teile des Nachtlebens in Richtung Stadtrand zu verbannen. Andere Gremien verfolgen hingegen eine liberale Haltung: die Schwabinger etwa, die Maxvorstädter oder die Sendlinger.

Auch im Stadtrat hatten die Bedenkenträger keine Chance. SPD-Stadträtin Barbara Scheuble-Schaefer rühmte das sommerliche Lebensgefühl auf Münchner Straßen, Michael Kuffer (CSU) erinnerte an den Ruf Münchens als "nördlichste Stadt Italiens". Blume-Beyerle wehrte sich gegen Wörners Einschätzung, allein die Bezirksausschüsse hätten die notwendige Kompetenz "und alle anderen keine Ahnung". Auch die Mitarbeiter der Stadt verfügten über Ortskenntnisse. Der Referent sagte allerdings zu, Beschwerden der Anwohner sehr ernst zu nehmen. Die neue Freiheit gilt im Juni, Juli und August und nur für Freischankflächen auf öffentlichen Gehwegen. In privaten Wirts- und Biergärten gelten andere, meist großzügigere Regeln.

Die wichtigsten Neuerungen neben den längeren Öffnungszeiten sind:

Mobiliar:Auswahl und Anordnung der Tische sind nicht mehr reglementiert. Bisher durften keine grellen Farben verwendet werden; Bänke, Fässer, Biergartengarnituren und Polstermöbel waren verboten.

Pflanzkübel: Die detaillierten Vorgaben entfallen. Bislang sind nur Kunststoff, Terracotta und Holz erlaubt, dazu kamen zentimetergenaue Abstandsregelungen.

Läden: Künftig dürfen auch Friseure und andere Läden für ihre Kunden Stühle im Freien aufstellen. Allerdings nur, wenn die angebotenen Getränke alkoholfrei und kostenlos sind.

Mindestbreite: Neben den Tischen müssen weiterhin 1,60 Meter Platz für Fußgänger verbleiben. Neuerdings wird bei Grenzfällen aber ein Auge zugedrückt, dann reichen auch mal 1,30 Meter.

Fußball: Übertragungen herausragender Spiele im Freien werden erlaubt.

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