Freimann:Sicher zum Aumeister

Radler und Fußgänger sollen sich vorerst eine Fahrbahn teilen

Wer von Westen her, also vom Frankfurter Ring, zum Aumeister-Biergarten radelt, für den sind die letzten 350 Meter wohl die verdrießlichste Etappe. Denn es gilt, auf der südseitigen Straßenseite die Zufahrt zum Föhringer Ring zu überwinden, bevor es sich in den sicheren Gefilden des Englischen Gartens ausrollen lässt. Einen Fahrradweg gibt es nicht auf dieser viel befahrenen Rampe - also weicht mancher auf den Gehsteig aus. Erlaubt ist das bisher nicht. Doch bald soll es zulässig sein, wie aus einer Stadtratsvorlage des Planungsreferats hervorgeht. Die Behörde will sich bald mit dem Papier das politische Placet holen, um den südseitigen Abschnitt zwischen Ungererstraße und Aumeisterweg als "gemeinsamen Geh- und Radweg" auszuweisen.

Die städtischen Planer reagieren damit auf einen Antrag der Stadtratsfraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP, HUT, Piraten). Diese hatte gefordert, einen separaten Fahrradweg bis zum Tennisclub Iphitos an der Gabelung zum Aumeisterweg einzurichten. Als "sinnvoll und wünschenwert" beurteilt das Referat dieses Ansinnen, sieht aber kurzfristig keine Möglichkeit, das zu realisieren. Der Straßenquerschnitt reiche nicht aus. Dennoch: Es soll kurzfristig eine provisorische Lösung geben

Wie sich die Behörde vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat bestätigen lassen, lässt sich auf dem Abschnitt ausnahmsweise ein gemeinsamer Geh- und Radweg einrichten. Eigentlich ist das nicht zulässig, denn der Bürgersteig ist dort nur zwei Meter breit, die Verwaltungsvorschrift verlangt für gemeinsame Geh- und Radwege 2,50 Meter. Eine Ausnahme sei aber möglich, weil man ansonsten eine Fahrspur opfern müsste, das Radverkehrsaufkommen mit 43 Radlern täglich aber sehr gering sei, heißt es in der Vorlage. Ein neuer Fahrradweg an dieser Stelle ist deshalb aber nicht vom Tisch: Es sei "optimalerweise eine bauliche Lösung anzustreben", schreibt die Behörde. Das Kommunal- und das Baureferat sollen zunächst eruieren, ob die betroffenen Grundstückseigentümer zu einer Abtretung der nötigen Flächen bereit sind. Bei "positiver Tendenz" könne man dann in die detaillierte Planung für einen Zweirichtungsradweg einsteigen.

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