Fotos einer Angeklagten:Nachspiel einer bizarren Straftat

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Eine Frau folterte ihren Ehemann mit einer Heißklebepistole - jetzt will sie selbst Schmerzensgeld - von einer Illustrierten.

Ekkehard Müller-Jentsch

Eine bizarre Straftat, über der gerade der Bundesgerichtshof in Karlsruhe brütet, hat derzeit beim Landgericht MünchenI ein presserechtliches Nachspiel. Eine 26 Jahre alte Frau aus Hessen, die laut Anklage ihren Ehemann mit einer Heißklebepistole misshandelt hat, klagt ihrerseits gegen die Bunte.

Sie verlangt 25000 Euro Schmerzensgeld und 10000 Euro Schadenersatz, weil die Illustrierte sie für jedermann erkennbar im Foto gezeigt hat. Verlag und Reporterin erklären aber, dass die Frau dazu ihr Einverständnis gegeben habe. Die 26-Jährige muss jetzt beweisen, dass sie tatsächlich auf ,,pixeln'' des Gesichtes oder schwarzen Augenbalken bestanden hat.

Die Bunte hatte über das Strafverfahren gegen die Frau in Frankfurt berichtet und den Artikel mit Fotos von ihr garniert. In diesem Prozess wurde der Frau vorgeworfen, ihren früheren Ehemann immer wieder schwer misshandelt zu haben.

So habe sie dem 80-Kilo-Mann, der offenbar alles mit sich geschehen ließ, mit Kerzen die Körperbehaarung abgesengt und mit einer Heißklebepistole Ermahnungen in den Körper eingebrannt: "Nie mehr lügen, nie mehr verweigern, nie mehr Zweideutigkeiten" sowie "Es wird nie mehr passieren". Schließlich war der 41-Jährige nach München geflohen um hier Anzeige zu erstatten.

In der Strafverhandlung hatte die mittlerweile geschiedene Frau die Geschichte anders erzählt: Sie habe sich immer wieder über diverse Brandverletzungen ihres Mannes gewundert, aber geglaubt, es handele sich um Arbeitsunfälle. Später habe er ihr gebeichtet, dass er sich von Dominas quälen lasse.

Gegen ihren Willen "abgeschossen"?

Die Strafanzeige sei bloß ein Racheakt, weil sie die Beziehung beendet habe. Das Strafgericht sah das anders. Wegen schwerer Körperverletzung verurteilte es die Frau zu drei Jahren Haft - zehn Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Wolfgang Hoppe, der auf Freispruch plädierte, hat inzwischen Revision in Karlsruhe beantragt.

Bei den Verhandlungen in erster Instanz war die Bunte-Reporterin auf die Frau zugegangen. Nach einigem Hin und Her wurde ein Interview-Termin vereinbart, bei dem dann auch zig Fotos geschossen wurden. Immer wieder schluchzend erklärte nun die Frau am Mittwoch vor der "Pressekammer" des Münchner Landgerichts, dass sie damals vor und während dieses "Shootings" darauf bestanden habe, dass ihr Gesicht unkenntlich gemacht werde - was ihr die Reporterin auch zugesichert habe.

Der neue Ehemann der Klägerin bezeugte dies. Allerdings sagte er ungefragt gelegentlich fast wortgleich dasselbe wie seine Frau, in anderen wichtigen Punkten stimmten die Versionen nicht überein.

Da die Klägerin jedenfalls nicht gegen ihren Willen von dem Fotografen "abgeschossen" worden sei, müsse nun sie beweisen, mit der Reporterin zwingend das "Pixeln" ihres Gesichtes vereinbart zu haben, stellte jetzt das Gericht fest. Die Aussage des Ehemanns sei als Beleg für solch eine Absprache jedoch wenig überzeugend. Anfang April will die 9.Kammer ihr Urteil verkünden.

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