Hochschulrat der LMU:Schavan soll freiwillig gehen

Bundestag

Formal könnte Schavan nur per Rücktritt aus dem Hochschulrat der LMU ausscheiden.

(Foto: dpa)

"Es wäre für alle einfacher, wenn sie sich zurückziehen würde": Schavan ist mit ihrer Klage gegen den Entzug ihres Doktortitels vor Gericht gescheitert. Nun kommen aus dem Senat der LMU erste Rücktrittsforderungen gegen Schavan als Hochschulrätin.

Von Sebastian Krass

Nachdem Annette Schavan mit ihrer Klage gegen den Entzug des Doktortitels vor Gericht gescheitert ist, kommen aus dem Senat der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) erstmals Rücktrittsforderungen gegen die Hochschulrätin Schavan. "Wenn ich an ihrer Stelle wäre, würde ich die Funktion aufgeben", sagt ein Mitglied des Gremiums. "Es wäre für alle einfacher, wenn sie sich zurückziehen würde. Das müsste sie eigentlich einsehen", sagt ein anderes Mitglied.

Beide betonen, dass es inhaltlich für den Hochschulrat ein großer Verlust wäre. Aber nun, da richterlich festgestellt ist, dass der Entzug des Titels durch die Uni Düsseldorf in Ordnung war, habe Schavan endgültig nicht mehr die nötige Glaubwürdigkeit für das Aufsichtsgremium. Daran hatte es im Senat von Anfang an Zweifel gegeben, dennoch stimmten die Mitglieder der Berufung im September 2013 per Akklamation zu.

Aus mehreren Fakultäten meldeten sich Professoren und Studenten mit Kritik zu Wort. Immer wieder war die Frage zu hören: Wie soll man Studenten angesichts dieser Personalie zu sauberem wissenschaftlichen Arbeiten anhalten? Mehr als 40 Lehrende aus der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften unterschrieben eine Protestnote. Der Deutsche Hochschulverband warf der LMU einen Verstoß gegen den "akademischen Comment" vor. Es gab aber immer auch Stimmen, die die Personalie verteidigten.

LMU-Präsident Bernd Huber, der Schavan ins Spiel gebracht hatte, verwies darauf, man müsse zwischen dem Plagiatsvorwurf gegen die ehemalige Bundesbildungsministerin und ihrer "großen Erfahrung als Hochschulpolitikerin" unterscheiden. Letztere sei für den Hochschulrat relevant. Außerdem wollte er abwarten, wie Schavans Prozess ausgeht.

Nun erklärt er: "Wir nehmen das Urteil ernst - genauso wie vorher im Übrigen die Entscheidung der Düsseldorfer Kollegen, deren Verfahren das Gericht ja bestätigt hat." Man wolle aber "die Urteilsbegründung abwarten und genau prüfen". Vor einer endgültigen Bewertung wolle er mit den internen Gremien und dem bayerischen Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle (CSU) sprechen.

Es gibt im LMU-Senat auch Stimmen, die sich deshalb noch nicht weiter zu Schavan äußern wollen. Spaenle wiederum lässt ausrichten, er wolle die Prüfung der LMU abwarten. Die Begründung des Urteils wird in etwa drei Wochen erwartet. Der LMU-Senat tritt zum nächsten Mal am 10. April zusammen, der Hochschulrat im Juni.

Schavan hat sich bisher nicht öffentlich zu der Kritik aus der LMU geäußert. Auch zur Frage, ob sie nach der juristischen Niederlage über Konsequenzen für ihre Aufgabe dort nachdenkt, sagt sie nichts. Auf der Homepage der CDU-Bundestagsabgeordneten heißt es, sie wolle die Urteilsbegründung abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Schavan könnte beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen. Als im Februar, noch vor dem Urteil, bekannt wurde, dass Schavan deutsche Botschafterin im Vatikan werden soll, ließ sie ausrichten, dass sie Hochschulrätin bleiben wolle.

Formal könnte Schavan wohl nur per Rücktritt ausscheiden. Sie wurde zwar auf Vorschlag der LMU vom damaligen Minister Wolfgang Heubisch (FDP) ernannt. Eine Möglichkeit der Abberufung ist aber im bayerischen Hochschulrecht nicht vorgesehen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: