Hartz IV und die Sozialhilfereform treffen vor allem Kleinrentner besonders hart. In München müssen sich 12.000 Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfänger finanziell noch stärker einschränken.
Der Brief, den Elfriede R. vom Amt für Soziale Sicherung bekommen hat, enthielt keine gute Nachricht: Die seit einem Unfall schwerbehinderte 66-jährige Frau erhält seit Jahresbeginn weniger Grundsicherung. Für die Rollstuhlfahrerin ist das ein herber Schlag, denn nun fehlen ihr rund 30 Euro im Monat. Knapp 10 000 alte Menschen, deren Rente nicht zum Leben reicht, und 2000 wegen Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähige Menschen in München trifft die mit Hartz IV verbundene Sozialhilfereform. Sie lässt ihnen nur 345 Euro monatlich zum Leben - weniger Geld noch mehr Ausgaben als bisher.
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Die erst vor zwei Jahren eingeführte Grundsicherung im Alter ist zusammen mit der Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Menschen zum Jahresanfang in das neue Sozialgesetzbuch (SGB) XII eingegliedert worden. Höhe und mögliche Leistungen folgen dabei der Systematik des Arbeitslosengelds II. Früher gewährte einmalige Leistungen oder Zuschläge entfallen. In München erhalten damit Grundsicherungsempfänger die angemessenen Wohnungskosten und einen Regelsatz in Höhe von 345 Euro monatlich, eigenes Einkommen wird angerechnet.
Erhebliche Einbußen
Damit sind die Leistungsempfänger den Beziehern von Arbeitslosengeld II gleichgestellt. So gibt es etwa keine Weihnachtsbeihilfe mehr (früher bis zu 72 Euro) und auch kein Geld für die Ersatzbeschaffung von Möbeln oder Haushaltsgeräten. Das Geld dafür muss aus dem monatlichen Regelsatz angespart werden. Bei den bisherigen Grundsicherungsempfängern sind durch die Gesetzesänderung außerdem der Regelsatz- und der Mehrbedarfszuschlag entfallen. Für die Betroffenen hat dies nach Berechnungen des Sozialreferats Einbußen bis zu 63 Euro im Monat zur Folge.
Sozialreferent Friedrich Graffe hatte bereits im November im Stadtrat auf die drohenden Einschnitte für Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger hingewiesen, denen schon durch die Gesundheitsreform weniger Geld zum Leben bleibt. Graffe sprach deshalb von ¸¸erheblichen finanziellen Einschränkungen".
Einspruch zwecklos
Schon vor der Kürzung war das Geld knapp bemessen: ¸¸Ich schneide mir die Haare selbst", sagt Elfriede R. und setzt sarkastisch hinzu, ¸¸ich bin ja in einem Alter, wo man nicht mehr schön sein muss". In ein Café zu gehen, sei unbezahlbar. Doch auch die Angebote im Altenclub seien längst nicht mehr kostenlos, die Tasse Kaffee koste 70 Cent, vielfach werden Unkostenbeiträge für Veranstaltungen verlangt. Das Fazit der behinderten Frau fällt bitter aus: ¸¸Am besten man verlässt die Wohnung gar nicht mehr."
Wie Elfriede R. wollten sich 112 Betroffene gegen die Kürzung wehren. ¸¸Die meisten Widersprüche, die gegen die Höhe der Leistung eingelegt wurden, können nichts bewirken", bedauert Graffe. Denn die Leistungsberechnung basiere auf den neuen gesetzlichen Vorgaben, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind. Allerdings gebe es auch fehlerhafte Bescheide. Grund dafür sei die noch nicht vollständig umgesetzte Anpassung des neu eingeführten EDV-Programms an die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Grundsicherung im SGB XII. Die Verwaltung arbeite mit Hochdruck an der Lösung der aufgetretenen Probleme.
(SZ vom 31.01.2005)
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