Flughafen-Prozess:Haftstrafen auf Bewährung für illegales Lohnmodell

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  • Das Landgericht Landshut hat im Flughafen-Prozess den ehemaligen Geschäftsführer W. zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
  • Er hatte mit Abrechnungstricks Arbeitsentgelt vorenthalten und Steuern hinterzogen.

Von Katja Riedel

Erleichtert. So sahen die Gesichter der beiden Angeklagten aus, nachdem Richter Alois Gmelch an diesem Donnerstag das Urteil im sogenannten Flughafen-Prozess um ein trickreiches Lohnmodell verkündete. Ein langwieriger, ein ermüdender Prozess, an dessen Ende Gerhard W. und Erich S. den Saal 10 des Landshuter Landgerichtes mit einer Bewährungsstrafe verlassen können. Kein Freispruch zwar, betonte Gmelch. Doch gemessen an dem, was die Staatsanwaltschaft Anfang der Woche gefordert hatte, sind die beiden ehemals Verantwortlichen der Sicherheitsfirma CAP am Münchner Flughafen mit einem blauen Auge davongekommen.

Ein Mammutverfahren neigt sich damit nach nun 35 Sitzungstagen und Ermittlungen seit 2009 seinem Ende zu: Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Landshut hat am Donnerstag den ehemaligen Geschäftsführer W. zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil W. Arbeitsentgelt vorenthalten und Steuern hinterzogen hat. Den Ex-Prokuristen S. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. In beiden Fällen setzte Richter Gmelch die Bewährungsgrenze auf das Minimum von zwei Jahren an.

"Sie haben eine falsche Entscheidung mitgetragen"

"Das Verfahren hat lange genug an den Angeklagten gezehrt", begründete der Richter. Er verzichtete darum auch darauf, den beiden Angeklagten Geldbußen oder Sozialstunden aufzuerlegen. Es gehe nicht darum, die beiden Angeklagten als Verbrecher zu brandmarken, sagte Gmelch. "Aber Sie haben eine falsche Entscheidung mitgetragen." Und dafür müssten sie nun geradestehen.

Die Sicherheitsfirma CAP selbst, die jahrelang Überstunden ihrer Mitarbeiter über steuerbegünstigte Minijobs bei Subunternehmern abgerechnet hatte, verurteilte das Gericht zu einer Geldbuße von insgesamt 850 000 Euro. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die mittlerweile 100-prozentige Tochter der Münchner Flughafengesellschaft FMG, die CAP, die 1992 als "Civil Aviation Protection GmbH" gegründet worden war, jahrelang rechtswidrig Steuern und Sozialabgaben ihrer Mitarbeiter hinterzogen hat.

Verteidiger plädierten auf Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte für W. zuvor zwei Jahre und neun Monate, für S. zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert, ohne Bewährung. Auch für die CAP forderten die Ankläger eine deutlich höhere Strafe, nämlich 1,4 Millionen Euro. Alle Verteidiger hatten hingegen auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, alle drei Verurteilten und auch die Staatsanwaltschaft könnten Revision beantragen.

Der Sachverhalt, so sagte es Richter Gmelch, sei keineswegs strittig, das Lohnmodell so eindeutig illegal, dass dies auch ein Laie hätte beurteilen können. Dass das Urteil so eindeutig ausfällt, war dennoch nicht seit Prozessbeginn vorauszusehen. Denn der Fall ist heikel: Seit 1993 hatte die CAP Mitarbeitern angeboten, eine Nebentätigkeit bei zwei anderen Sicherheitsfirmen anzumelden, die ebenfalls am Flughafen eingesetzt waren. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft und nun auch des Gerichts haben die Mitarbeiter bei diesen Subfirmen aber nur zum Schein gearbeitet.

Tatsächlich seien über die Securitas und die Reinigungsfirma Herba Protect Überstunden der CAP abgerechnet worden - als steuerlich besonders attraktive Minijobs. Dabei ist seit 2005 ein Gesamtschaden von 1,9 Millionen Euro entstanden - alles, was zuvor liegt, ist mittlerweile verjährt. 1,9 Millionen Euro also, um die die Tochter der staatlichen Flughafengesellschaft die öffentliche Hand geprellt hat; der Staat den Staat.

Behörden hatten Kenntnis vom umstrittenen Abrechnungsmodell

Die Frage der Schuld war auch deshalb so knifflig, weil die beiden Angeklagten das Lohnmodell alles andere als verheimlicht hatten. Mehrere Behörden, darunter das Finanzamt Erding, die Flughafengesellschaft, Betriebsprüfer, Sozialversicherungsbehörden und auch das bayerische Finanzministerium hatten jahrelang Kenntnis von der kreativen Abrechnung, ohne Bedenken dagegen zu erheben. Wie tief diese Einblicke in die nun vor Gericht verhandelten Details waren, blieb unklar. Sieben Angeklagte gab es zu Beginn. Gegen vier wurden die Verfahren nach Prozessbeginn eingestellt. Und gegen Vertreter des Mutterkonzerns FMG hatte das Gericht die Anklage schon nicht zum Hauptverfahren zugelassen - was die Verteidigung von S. in ihrem Schlussplädoyer heftig kritisiert hatte.

Mit dem Urteilsspruch sind die Vorgänge bei der CAP, die heute etwa 700 Mitarbeiter beschäftigt, noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren gegen einen der ehemaligen Subunternehmer, die bei den Rechentricks mitspielten, wird getrennt verhandelt. Kurz vor Schluss der Beweisaufnahme sagte der Mann im Verfahren gegen die CAP-Chefs aus, als Zeuge. Warum er seinerseits angeklagt sei? Das habe er bis heute nicht verstanden, erklärte der Zeuge.

© SZ vom 14.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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