Flughafen-Ausbau:Bundesrichter bleiben hart

Im Startbahn-Streit verliert der Bund Naturschutz erneut in Leipzig

Von Dominik Hutter

In seinem Kampf gegen eine dritte Startbahn am Münchner Flughafen hat der Bund Naturschutz erneut eine Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine sogenannte Anhörungsrüge zurück, mit der die Umwelt-Aktivisten erreichen wollten, dass ihre Einwände noch einmal vor Gericht behandelt werden müssen. Die Richter hatten im Juni keine Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen, das zugunsten des Flughafens entschieden hatte. Aus Sicht der Umweltschützer sind dabei die Argumente gegen den Flughafen-Ausbau nicht ausreichend gewürdigt worden.

Das Bundesverwaltungsgericht hält den eigenen Beschluss jedoch für fundiert. Gerichte seien nicht verpflichtet, in der Urteilsbegründung auf jedes Argument einzeln einzugehen. Es sei verfehlt, daraus zu schließen, dass sich das Gericht mit den Einwänden gar nicht befasst habe, steht in dem Beschluss, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Wenn sich das Gericht der Rechtsauffassung einer Partei nicht angeschlossen habe, rechtfertige dies nicht den Schluss, es habe dessen Argumente nur unzureichend zur Kenntnis genommen. Kritik an den inhaltlichen Einschätzungen des Gerichts, wie sie der Bund Naturschutz mehrfach vorgebracht habe, sei bei einer Anhörungsrüge nicht vorgesehen. Es bestehe kein Anspruch darauf, dass die Richter ihre Entscheidung prinzipiell überdenken oder eine vertiefende Begründung nachschieben.

Dem Bund Naturschutz geht es nach Auskunft ihrer Startbahn-Beauftragten Christine Margraf vor allem um die Zukunftsprognosen für den Flughafen, die nach Einschätzung nahezu aller Startbahn-Gegner viel zu optimistisch ausgefallen sind. Die geschätzte Zahl künftiger Starts und Landungen spielt in dem Verfahren eine herausragende Rolle, da der Flughafen den Bedarf für eine weitere Piste nachweisen muss. Margraf zeigte sich enttäuscht, dass das Bundesverwaltungsgericht nun erneut - wie schon im ersten Beschluss - auf die Zweifel der Startbahn-Gegner an den Prognosen nicht eingehe. Sie hofft nun auf das Bundesverfassungsgericht, bei dem der Bund Naturschutz eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat. Denn das Grundgesetz verpflichte den Staat zum Naturschutz. Zudem rechtfertige ein solches Projekt keine Enteignung des Umweltverbandes, der Teile des Startbahn-Areals besitzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: