Hoffnung nach wochenlangem Gefängnisaufenthalt: Das Bundesamt für Flüchtlinge übernimmt das Asylverfahren für die irakischen Frauen.
Nach 46 Tagen Haft sind die drei irakischen Frauen christlichen Glaubens freigelassen worden (SZ vom 21. November 2008). Wie ihr Anwalt Franz Bethäuser sagte, wurden die Mutter und ihre beiden Töchter am Freitag vom Frauengefängnis Neudeck in eine Erstaufnahme-Einrichtung für Asylsuchende gebracht.
Christen können sich im irakischen Mosul nicht mehr sicher fühlen und müssen deshalb fliehen. (© Foto: AP)
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Die Frauen waren aus Angst vor Anschlägen aus Mosul im Nordirak via Türkei und Griechenland nach München geflohen. Sie wollten weiter nach Oslo, doch am Münchner Flughafen fielen ihre gefälschten französischen Pässe auf. Da sie aus Athen kamen, wurde ein sogenanntes Dublin-Verfahren eingeleitet. Diese europäische Regelung besagt, dass Flüchtlinge in jenen "sicheren" Drittstaat zurück müssen, über den sie Deutschland erreichten. Zugleich wurden die Frauen inhaftiert, da sie der Urkundenfälschung beschuldigt wurden und man ihr Abtauchen befürchtete. Seit dem 7. Oktober saßen sie in Haft.
Frauen in psychisch schlechtem Zustand
Diese lange Zeit ist auch auf strittige Zuständigkeiten der beteiligten Behörden (Bundespolizei, Ausländerbehörde im Landratsamt Erding und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg) zurückzuführen. So erklärten sich weder Bundespolizei noch Landratsamt für zuständig, den Asylantrag der Frauen ans Bundesamt weiterzuleiten. Er kam dort erst an, als sie schon in Haft saßen. Wäre er früher eingegangen, wäre ihnen laut Anwalt Bethäuser das Gefängnis erspart geblieben.
In der Folge dauerte es sechs Wochen, ehe das Bundesamt entschied, ob es trotz des Dublin-Abkommens das Asylverfahren in Deutschland führen soll. Dies ist möglich, wenn die Flüchtlinge im vermeintlich sicheren Drittstaat doch nicht sicher sind. Griechenland ist bekannt für die desolaten Zustände, unter denen Flüchtlinge dort in den Unterkünften leben müssen. Obwohl das Bundesamt gegenüber dem Landratsamt deutlich gemacht hatte, dass eine Haft nicht nötig sei, zog Erding den Haftantrag nicht zurück.
Nach einer Befragung der Frauen am Freitag in Neudeck entschied das Bundesamt, das Asylverfahren zu übernehmen. Nun nahm das Landratsamt den Haftantrag zurück. Die Frauen befinden sich laut einer Betreuerin von Amnesty International in einem psychisch schlechten Zustand.
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(SZ vom 24.11.2008/reb)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
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