Flächenverbrauch:Rasende Seuche in ganz Bayern

Naturschutzverbände und der Lockruf des Volksbegehrens

,,Volksbegehren spaltet Naturschützer" und Kommentar ,,Funktionäre und Rechthaber" vom 22. November:

Die Kritik des Herrn Sebald am Bund Naturschutz (BN), aber auch am Landesbund für Vogelschutz, ist hart und heftig. Den BN und seine Verbandsspitze gar in seiner Einstellung zum angelaufenen Volksbegehren der Grünen mit den Verhaltensmustern der CSU zu vergleichen, ist durch nichts gedeckt. Den BN dann noch zusätzlich mit dem Bannspruch zu belegen, er dulde neben sich keine fremden ,,Naturschutzgötter", muss als bösartige Nachrede gewertet werden. Das konstruktive Miteinander der Naturschutzverbände in Bayern lehren die Beispiele Riedberger Horn, Wasserkraftwerk im Naturschutzgebiet Eisenbreche oder der langjährige Kampf um die frei fließende Donau.

Wahr ist, der Landschaftsverbrauch rast wie eine Seuche durch die bayerischen Landschaften. Der BN brandmarkt dies seit Jahrzehnten. Alles, was diesem Ziele dient, ist gut und wichtig. Die Thematisierung der bayerischen Betonwut durch die Grünen ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings hätte ein Erfolg des laufenden Volksbegehrens nur plakativen Charakter, ähnlich dem berühmten Artikel 141 in der Bayern-Verfassung. Viel Erfreuliches ist da festgelegt: Schutz der bayerischen Landschaft, freier Seezugang, Flächensparen, und so weiter. Alles kaum einklagbar und daher ohne Wirkung. Die Kommunen gehen kaltschnäuzig darüber hinweg. Ihr Trumpf: Das Grundgesetz garantiert ihnen die Planungshoheit. Da interessieren weder die bayerische Verfassung noch die Forderung im Volksbegehren, den Flächenverbrauch täglich auf 5 Hektar zu begrenzen.

Wie soll das funktionieren? Gibt es eine Kontrolle durch eine Oberinstanz? Was ist, wenn die 5 Hektar überschritten werden? Gibt es Sanktionen gegen Sünder? Können Kommunen zurückgepfiffen werden? Das Volksbegehren liefert dazu keine Antworten. An der Planungshoheit zerschellen alle löblichen Ansätze zum sparsamen Umgang mit den Böden. Und nicht zuletzt: BN und LBV müssen bei einer Teilnahme am Volksbegehren befürchten, in den Landtagswahlkampf 2018 hineingezogen zu werden. Die Naturschutzverbände sind gut beraten, weiterhin andere Wege zum Flächenschutz zu begehen. Erich Jörg, Lindau

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