Feldmoching:Verjährungsfrist verlängert

Die Stadt schließt Schadenersatz für Überflutungen in Feldmoching aus dem Jahr 2010 aus, ermöglicht es Betroffenen aber, noch bis 31. März Klage einzureichen

Von Anita Naujokat, Feldmoching

Die Stadt München bleibt bei ihrer Haltung: Sie wird nicht für die Schäden an den vor fünf Jahren überfluteten Kellern in Feldmoching aufkommen. Dies macht die Stadt immer wieder deutlich, wie zuletzt in der Sitzung des Umweltausschusses des Stadtrats zum derzeitigen Stand der Sanierung. Allerdings hat der Ausschuss auf Antrag der SPD- und CSU-Fraktion (gegen die Stimmen der Grünen und Linken) die Verjährungsfrist zum Einreichen von Klagen um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2016 verlängern wollen. Die Allianz als Haftpflichtversicherer der Landeshauptstadt München akzeptiert jedoch nur eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2016. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Anwohner noch bis zu diesem Stichtag die Möglichkeit haben, Klage einzureichen, danach seien alle Ansprüche verjährt, sagt Sabine Schaffrath, Pressesprecherin der Allianz Deutschland.

Bürger machen nach wie vor den Bau des Nord-West-Sammelkanals für die Misere mit dem hohen Grundwasser und ihre seinerzeit unter Wasser stehenden Keller verantwortlich. Den Nord-West-Sammelkanal muss man sich als riesige Abwasserleitung vorstellen, die teilweise quer zur Grundwasserrichtung liegt. Die Stadt bessert zwar bei Dükern und Überströmtechnik in einzelnen Bereichen nach, über die das Grundwasser den Kanal besser überwinden kann, schließt aber Schadenersatz ebenso wie die Allianz aus. Letztlich gehen beide davon aus, dass die Schäden an den Häusern nicht durch den Kanal bedingt seien, sondern wegen der Lage der Grundstücke und fehlender Einbauten wie Wannen entstanden. Beide berufen sich unter anderem auf einen Prüfbericht der Technischen Universität, wonach sich auch mit einem verkleinerten Kanal keine nennenswerte Grundwasserabsenkung erreichen lasse. Das Wasserwirtschaftsamt München prüft das gegenwärtig noch. Sollte es zum gleichen Schluss kommen, wäre für Gesundheits- und Umweltreferentin Stephanie Jacobs eine Forderung nach Rückbau des Kanals unverhältnismäßig: Er würde mehrere Millionen Euro kosten.

Freiwilligen Schadenersatz will die Münchner Stadtentwässerung nicht leisten, weil sie nach dem kommunalen Abgabenrecht aus den Gebühren ausschließlich betriebsbedingte Kosten finanzieren dürfe. Zahle sie freiwillig, führe dies zu rechtswidrigen Gebührenerhöhungen, die sämtliche auf dieser Basis erlassenen Bescheide anfechtbar machten. Freiwillige Zahlungen wären nur aus einem "Hoheitshaushalt" denkbar, das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) habe aber keinen solchen Haushaltstitel. Er setze einen Stadtratsbeschluss voraus. Gegen die Einführung des Postens spreche aber, dass Schadenersatz im Haushalt ausgeschlossen sei, weil dafür Versicherungsschutz bestehe. Auch eine Zahlung als "Katastrophenhilfe" scheide aus, da kein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem "Naturereignis" und der Hilfe bestehe. Einbezogen werden müssten dann auch andere vom Hochwasser betroffene Haushalte, was aber nach fünf Jahren kaum mehr möglich sei.

Der Einbau dreier neuer Grundwasserdüker im Bereich des Mühlwegs ist unterdessen so gut wie abgeschlossen. Deren Auswirkungen werden über ein Monitoring des Grundwassers aufgenommen, dokumentiert und ausgewertet. Bis zum Frühjahr wird zwischen dem Eishüttenweg und der Staatsstraße noch der Boden ausgetauscht: Das alte Erdreich soll durch ein durchlässiges und filterstabiles Material ersetzt werden, um das Überströmen zu verbessern. Im Bereich der Heppstraße verzeichnet das RGU als Untere Wasserrechtsbehörde erste Erfolge: Mit den neuen Drainagerohren an den bestehenden Überleitungen lasse sich nachweislich eine weitgehende Absenkungswirkung erreichen. Im Abstrombereich plant die Stadtentwässerung ebenfalls, neue Drainagerohre zu verlegen. Gebaut werden müsse zum Teil auf privaten Grundstücken. Dazu werde mit den Eigentümern verhandelt. Sie sollen je nach Art des Grundstücks und des Einsatzes individuell entschädigt werden.

Bis zum Winter 2016 wird an einem "Überpumpkonzept für die Übergangszeit" gearbeitet. Dazu werden Pumpen an drei Dükeranlagen angebracht, über die das Grundwasser bei Starkregen und Hochwasser so weit wie notwendig abgesenkt werden könne. Bis dahin sollen diese Aufgabe kurzfristig einsetzbare provisorische Pumpen übernehmen.

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