Von Ekkehard Müller-Jentsch

Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ist die Stadt für Einzelmaßnahmen in Sachen Feinstaub verantwortlich. Wie die aussehen sollen, ließen die Richter aber offen. In der Stadt herrscht Verwirrung.

Das Bundesverwaltungsgericht macht in Sachen Feinstaub Druck: Solange der Freistaat keinen Aktionsplan zur Luftreinhaltung aufgestellt hat, sei die Stadt München auch zu Einzelmaßnahmen verpflichtet. Dort herrscht nun vor allem Verwirrung darüber, wo und mit welchen Mitteln sich der enorme Großstadtverkehr denn konkret eindämmen lässt.

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Das am Donnerstag in Leipzig verkündete Urteil scheint auf den ersten Blick ein Sieg der Anwohner von feinstaubbelasteten Straßen zu sein. Doch wie auch München die Praxis die Vorgaben der Bundesrichter umsetzen soll, dürfte noch für viel Aufregung und Verwirrung sorgen. Im Urteil steht zwar, dass Betroffene künftig verlangen können, dass die Behörden bei gesundheitsrelevanten Grenzwertüberschreitungen einschreiten. Aber wie funktioniert das tatsächlich? Darüber rätseln nun die Verwaltungsfachleute der Stadt. Die Richter haben es jedenfalls nicht mitgeteilt.

Verkehr an Hauptverkehrsadern reduzieren - aber wie?

"Unklar bleibt vorerst für die Landeshauptstadt München, wie an der Hauptverkehrsader schlechthin, in einem Straßenabschnitt, der täglich von 123.000 Fahrzeugen befahren wird, der Verkehr derart drastisch reduziert werden kann, dass die EU-Feinstaubgrenzwerte künftig eingehalten werden können", sagt Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle.

Die Immissionswerte in München werden zu einem großen Teil durch das Wetter beeinflusst. 2005 und 2006 wurden die Feinstaubgrenzwerte an der Landshuter Allee jeweils bereits im März zum 35sten Mal überschritten - 2007 hingegen erst an 26 Tagen. Den Wunsch nach einem Gesamtkonzept zur Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs für das ganze Stadtgebiet hege die Stadt bereits seit 2004, so Blume-Beyerle.

Nun haben die Bundesrichter das Verfahren nach München an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück verwiesen. Schon der konkrete Fall von Dieter Janecek, Geschäftsführer der Grünen in Bayern, zeigt die Problematik. Die Richter sollen jetzt erst einmal feststellen, ob die unzulässigen Grenzwertüberschreitungen 900 Meter von seiner Haus entfernt auch direkt an Janeceks Wohnung bestanden haben. Und falls ja, müssten die städtischen Behörden Maßnahmen treffen, aber diese sollten "verhältnismäßig" sein - beispielsweise eine Umleitung des Lkw-Transitverkehrs.

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