Feinstaub:Anwohner-Klage gescheitert

Dieter Janecek, Anwohner der Landshuter Allee, hatte staatliche Behörden zwingen wollen, möglichst schnell einen Aktionsplan zur Verminderung der Feinstaubbelastung aufzustellen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Außerdem verlangte er von der städtischen Ordnungsbehörde sofort verkehrsbeschränkende Maßnahmen. In beiden Fällen haben die Richter des Verwaltungsgerichts die Klagen abgewiesen. Wegen der besonderen Bedeutung der Rechtsfragen wurde die Berufung aber zugelassen. Anwalt Remo Klinger kündigte daraufhin an, umgehend Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Bei der Klage gegen den Staat meinten die Richter des 1.Kammer knapp: "Ein von Feinstaubbelastung betroffener Bürger hat keinen Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplans." Ein solcher Anspruch ergebe sich weder aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz noch aus den einschlägigen europäischen Richtlinien (Aktenzeichen:M1K05.1114).

Kurze Begründung

Kurz fiel auch die vorläufige Begründung im zweiten Fall aus: Ein Betroffener könne aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz keinen Anspruch auf verkehrsrechtliche Maßnahmen ableiten. Diese bedürften nämlich einer Regelung in einem Aktions- oder Luftreinhalteplan (auf dessen Aufstellung, wie gesagt, der Bürger andererseits keinen Anspruch habe). "Straßenverkehrsrechtliche Regelungen ermächtigen nur zur Beschränkung hinsichtlich begrenzter, konkreter örtlicher Verkehrssituationen", sagte die Richter. "Verkehrsbehördliche Maßnahmen aus allgemeinen, abstrakten Erwägungen des Umweltschutzes können nicht angeordnet werden" (Aktenzeichen:M1K05.1110).

Der Vorsitzende Richter, Präsident Harald Geiger: "Wir können in Deutschland vieles einklagen - aber nicht alles." Denn einzelne Personen hätten nicht das Recht, Maßnahmen zu verlangen, die zu Lasten vieler Betroffener gehen würden.

Ähnlich sei es mit den geforderten Verkehrsbeschränkungen. Den Verkehr so umzuleiten, dass die Probleme nicht in andere Straßen oder Stadtteile verlagert würden, sei nahezu unmöglich."Dann können auch deren Bürger klagen", meinte dazu Anwalt Klinger.

Besserung nur durch Dieselfilter

Er verwies auf die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgericht, das vor einigen Wochen für die baden-württembergische Landeshauptstadt angeordnet hatte, sofort einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung aufzustellen. Gerichtspräsident Geiger machte aus seinem Herzen keine Mördergrube: "Diese Entscheidung belegt in der Hitparade der schlechtesten Begründungen einen Spitzenplatz - sie ist an den Haaren herbei gezogen."

Oberlandesanwalt Peter Samberger sagte als Vertreter des Freistaats, dass die Feinstaubgrenzwerte der EU derzeit nicht einzuhalten seien. Es müsse großräumig gehandelt werden. Irgendwelche lokalen Sperrungen zu verlangen, sei "reiner Aktionismus". Und ohne die rasche Pflicht zu Dieselfiltern sei selbst langfristig keine Besserung zu erwarten.

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