Farm in Afrika angezündet:Psychisch Kranke zu Bewährungsstrafe verurteilt

Sie setzte in Namibia ein Farmhaus in Brand, betäubte ihre beiden Kinder und vergiftete ihre vier Hunde. Jetzt hat das Landgericht die Münchnerin verurteilt. Weil die Frau psychische Probleme hat, kam sie mit einer Bewährungsstrafe davon.

Christian Rost

Weil sie in Namibia ein Farmhaus in Brand gesetzt und ihre beiden Kinder mit Medikamenten betäubt hat, ist eine 48-Jährige am Freitag am Landgericht München I verurteilt worden. Die 20. Strafkammer sprach Ute S. der Brandstiftung und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig. Weil die Frau psychische Probleme hat und sich die Taten als letztlich nicht so gravierend erwiesen haben, kam die Angeklagte mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe, auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, davon. Sie muss allerdings ihre begonnene Therapie fortsetzen und darf ihre Kinder nur unter Aufsicht sehen.

Ute S. wollte mit ihrem Mann, einem Juristen aus dem Raum München, und den beiden Kindern in Namibia eine Jojoba-Zucht aufbauen. Die Pflanzen werden zum Beispiel für die Herstellung von Kosmetika verwendet. Im Februar vergangenen Jahres bemerkte S., dass ihr Mann fremdgeht. Sie geriet in Panik und befürchtete, ihr Mann und dessen neue Partnerin könnten sie aus dem Farmbetrieb hinaus drängen und sie um ihre Existenz bringen.

In dieser für sie scheinbar ausweglosen Situation verteilte sie am 12. Februar 2011 Grillanzünder und mit Benzin getränkte Stofffetzen im Haus und steckte damit das Gebäude in Brand. Zuvor hatte sie ihre vier Hunde vergiftet und ihre beiden damals fünf und sechs Jahre alten Kinder mit Medikamenten betäubt, damit sie von den Taten nichts mitbekommen. Mit den Kindern im Auto fuhr Ute S. auf einen Hügel in der Nähe des Hauses, um sich das Inferno anzusehen. Dort wurde sie, mit schweren Brandverletzungen an den Händen, von ihrem Mann gefunden. Die Kinder waren bis zum nächsten Morgen benommen.

Die Feuerwehr im namibischen Karibib konnte verhindern, dass auch Nachbargebäude in Brand gerieten. Am Farmhaus selbst entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro. Ute S. verlor im folgenden Trennungsstreit das Sorgerecht für ihre Kinder. Das Familiengericht gestand ihr ein Umgangsrecht unter Aufsicht zu.

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